Kinderhilfswerk fordert: Flüchtlingskinder vor Gewalt schützen, Familiennachzug erhalten!

Heute wird im Bundeskabinett über das Asylpaket II entschieden. Grund für das Deutsche Kinderhilfswerk, im Vorfeld auf die Situation von Flüchtlingskindern aufmerksam zu machen, die alles andere als rosig ist.
Titelbild
Syrisches Mädchen vor einer Münchener Notunterkunft im September 2015.Foto: Philipp Guelland/Getty Images
Epoch Times3. Februar 2016

Das Kinderhilfswerk mahnt, die Rechte von Kindern nicht einem kurzsichtigen politischen Aktionismus zu opfern – und den Familiennachzug für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht auszusetzen. Diese seien in besonderem Maße schutzbedürftig.

Familiennachzug soll bleiben

„Viele Familien können nicht gemeinsam fliehen, zudem kommt es aufgrund der immer chaotischeren Situation auf dem Balkan vermehrt zu Familientrennungen“, sagt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes in einer Pressemitteilung.

„Die Europol-Zahlen vom Wochenende, nach denen Tausende minderjährige Flüchtlinge in Europa als vermisst gelten, sind ein besorgniserregendes Warnsignal. Unbegleitete Flüchtlingskinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, müssen unverzüglich die Möglichkeit haben, mit ihren Familien zusammen zu leben. Hier brauchen wir einen Ausbau der Rechtsansprüche und keine Einschränkungen", so Krüger weiter.

Schutz vor Versklavung und Gewalt muss her

Europol hatte auf die Gefahr von Menschenhandel mit Flüchtlingskindern hingewiesen:

Schlepper und Menschenhändler, die Migranten nach Europa bringen, würden mittlerweile auch versuchen, diese zu versklaven oder sexuell auszubeuten.

Das Kinderhilfswerk mahnt zudem, dass Kinder in Asylunterkünften wirksam vor sexuellen Übergriffen und Gewalt geschützt werden müssen: „Wir brauchen wirksame Standards zum Schutz vor sexuellen Übergriffen und Gewalt, entsprechend den Vorschriften, die auch für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gelten“, so Krüger. Auch wenn die Situation in vielen Kommunen derzeit sehr schwierig sei, müsse der Kinderschutz in allen Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften, gewährleistet sein.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat bereits für entsprechende gesetzliche Regelungen zum Schutz von Flüchtlingskindern plädiert. Ihre Vorschläge dürften jedoch „nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden“, so Krüger.

Seit Herbst gab es immer wieder Berichte von Übergriffen auf Frauen und Kinder in Asyllagern.

Politisch heikel

Das Thema Flüchtlingskinder ist für die Politik enorm komplex. Neben dem humanitären Aspekt zum wirklichen Schutz von Kindern hat es viele heikle Nebenaspekte: Eine Aussetzung des Familiennachzugs wurde von vielen Seiten gefordert, weil es einerseits Familien gibt, die ihren Nachwuchs kalkuliert als „Ankerkinder“ vorschicken, in dem Wissen, dass dieser nicht abgeschoben werden kann und sie nachkommen dürfen. Hier hat sich bereits ein regelrechtes Geschäftsmodell entwickelt, auf das bereits der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer hinwies.

Hinzu kommt, dass viele Volljährige sich aus Kalkül als minderjährig ausgeben. Andererseits stellen immer mehr „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ (UMF) Städte und Gemeinden vor finanzielle Herausforderungen, weil sie nach den hohen Betreuungsstandards des Jugendamtes versorgt werden. (rf)

Siehe auch:

70.000 unbegleitete Minderjährige: Ein unteschätztes Problem für Deutschland

Koalition verständigt sich auf Kompromiss zu Asylpaket II

Augsburg sucht! – 100 jugendliche Migranten spurlos verschwunden

Düsseldorf: Kindesmissbrauch durch "minderjährige" Flüchtlinge in städtischem Kinderhilfezentrum



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