Kelek: Syrische Ehen müssen nirgendwo registriert werden

Nach syrischem Personalstatutgesetz ist eine Ehe „formfrei“, sie könne auch am Telefon geschlossen werden. Da müsse nichts registriert werden, sondern nur von zwei muslimischen Männern bezeugt werden, erklärt Necla Kelek. Das eröffnet große Mißbrauchsmöglichkeiten für den Familiennachzug.
Epoch Times31. Januar 2018

Beim geplanten Familiennachzug gehe es gar nicht um das Wohl der Kinder, sondern einzig um die „Aufrechterhaltung des Herrschaftssystems des Mannes“. Das erklärt die türkischstämmige Soziologin und Publizistin Necla Kelek in einem Beitrag der „WELT“.

Auch wenn in den Diskussionen über den Nachzug der Familienangehörigen CDU, SPD und Grüne das Wohl der Kinder beklagen würden, laufe das komplett an der Realität vorbei.

Die gesamte Sozialisation in muslimisch-orientalischen Familien ist völlig anders als in einer offenen Gesellschaft wie der unsrigen“, so Kelek.

Sie nimmt damit Bezug auf einen aktuellen Fall in Pinneberg, wo ein Syrer mit Frau und vier Kindern nach Deutschland geflüchtet ist. Jetzt will er seine Zweitfrau nachholen, angeblich dürften die Kinder nicht ohne die Mutter aufwachsen. Die Politiker sprechen über einen „außergewöhnlichen Härtefall“.

Machtanspruch auf dem Rücken der Kinder

Nach islamischem Familienrecht kann ein Mann mehrere Frauen heiraten, und wenn er diese dann in seiner Nähe haben möchte, kann er das „auf dem Rücken der Kinder durchsetzen“, meint Kelek.

Sein Machtanspruch werde über die Familienzusammenführung bestätigt, denn die Frauen und Kinder seien in Deutschland per Aufenthaltsrecht an den Mann gebunden, erklärt sie weiter.

In Deutschland gelte dann genauso wie in Syrien: Der Mann entscheidet, was seine Kinder und Frauen tun dürfen. Polygamie und Großfamilie importierten zwangsläufig Gegengesellschaften, so Kelek.

Schupflöcher beim Familiennachzug

Welche Schlupflöcher der Familiennachzug lässt, zeigt sich auch darin, dass nach syrischem Personalstatutgesetz Artikel 6 die Ehe „formfrei“ sei, erklärt die Kritikerin des politischen Islam.

Sie könne also auch am Telefon geschlossen werden. Da müsse nichts registriert werden, sondern nur von zwei muslimischen Männern bezeugt werden. Somit könne jeder Flüchtling behaupten, „mit vier Frauen verheiratet zu sein und 20 Kinder zu haben.“ 

Allerdings müsse der Mann aber in gleicher Weise für alle Frauen sorgen können, schreibt Kelek.

Da in Deutschland aber das Sozialamt zuständig ist, muss es auch für die zweite Frau eine passende Wohnung zur Verfügung stellen. Denn nach syrischem Recht habe sie Anspruch auf eine eigene Wohnung.

Bei aller Diskussion über Familiennachzug und Integration werde zudem regelmäßig außer Acht gelassen, dass es bei „orientalisch-muslimischen Familien nicht um die bei uns in Europa übliche Kleinfamilie“ gehe, „in der Vater, Mutter und Kinder zusammenleben, sondern um Großfamilien und Sippen, die patriarchalisch organisiert sind.“

Oft handele es sich laut Kelek um „enge Verwandtschaftsbeziehungen wie in Afghanistan oder Pakistan, wo über 60 Prozent der Ehen zwischen Cousins und Cousinen ersten Grades arrangiert werden.“

Die Community von Moschee, Kulturverein und Dönerläden

Allerdings habe laut Kelek der Nachzug türkischer Frauen und Kinder vor Jahrzehnten bereits gezeigt, dass man nicht zur Familie zog, sondern „in die geschlossene Community von Moschee, Kulturverein und Dönerläden“. Das habe Integrationsprobleme und Parallelgesellschaften geschaffen. Niemand habe sich mehr anpassen müssen.

Wenn nun die syrischen Großfamilien herkommen „und ihre Tradition der Kinderehe, des Gebärzwangs und der Frauenapartheid weiterleben“, dann wird all das wieder geschehen, befürchtet die Kritikerin.

Der syrische Staat sei gescheitert, schreibt sie weiter, könne seiner Bevölkerung keine Zukunft mehr bieten. Innerhalb von 60 Jahren habe sich seine Bevölkerung versechsfacht und Assad sei froh, wenn die Leute weiter fliehen. (mcd)

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