ADAC: Keine Leistung nach Unfall wegen „Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen“
Seit 1903 gibt es den Allgemeinen Deutschen Automobil-Club e. V., allen unter seiner Abkürzung ADAC bekannt. In Europa ist der ADAC der größte seiner Art. An den Veränderungen durch die Corona-Pandemie kommt auch der ADAC nicht vorbei. Der Münchner Verein schreibt zwar auf seiner Website, auch im „anspruchsvollen Corona-Jahr 2020“ hätten die Pannenhelfer „jeden Tag Tausenden Menschen dabei geholfen, mobil zu bleiben“, aber in einer anderen Hinsicht müssen die ADAC-Kunden ihr Risiko selbst tragen. In seinen Vertragsbedingungen für seine Unfallversicherung etwa sind gewisse Ausschlüsse enthalten.
Keine Leistung bei impfbedingten Unfällen
Dort sind alle möglichen Verletzungen versichert, die man sich beispielsweise durch intensiven Sport oder gefährliche Abenteuerhobbys zuziehen kann, von Verletzungen „durch erhöhte Kraftanstrengungen“ über „Gesundheitsschäden durch Erfrierungen“ bis hin zu „tauchtypischen Gesundheitsschäden“. Unfälle aufgrund von Drogenkonsum, hohem Alkoholpegel, absichtlich herbeigeführte Gesundheitsschädigungen, die Teilnahme an Motorsportrennen oder Unfälle durch „Krieg- und Bürgerkriegsereignisse“ sind sowieso ausgeschlossen.
Aber eine Sache mit aktuellem Bezug wird ausgeschlossen, nämlich Unfälle durch: „Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen“. Diesen Passus gibt es allerdings schon seit dem Jahr 2007, wie die „Rhein Neckar Zeitung“ vom Automobilclub erfuhr. Allerdings bekommt dieser Ausschluss in der heutigen Zeit eine vorher wohl ungeahnte Dimension. Bei nicht staatlich angeordneten Impfungen besteht hingegen kein Problem: „Impfschäden gehören zu den versicherten Risiken im Rahmen der ADAC Unfallversicherung. Entsprechend dem Versicherungsvertrag zustehende Leistungen werden vollumfänglich erbracht“, erklärte ADAC-Kommunikationschef Alexander Machowetz dem Blatt gegenüber. Machowetz bestätigte jedoch, dass eventuelle Folgen einer „staatlich angeordneten Impfung“ nicht im Versicherungsumfang abgedeckt seien.
Der ADAC-Sprecher beteuerte zwar, dass der Passus nicht im Zusammenhang mit COVID-19 stehe, was 2007 sicherlich auch zutraf, aber der inzwischen eingetretene Sachverhalt aufgrund der aktuellen Gegebenheiten lässt dennoch keine Zweifel übrig. Da hilft auch nicht drüber hinweg, dass Machowetz erklärte: „Wir distanzieren uns von Versuchen, den ADAC für sachfremde Zwecke zu missbrauchen.“
„ADAC Trips“-App mit Corona-Tipps
Seit September vermittelt die „ADAC Trips“-App sogar Corona-Infos für Europa „neue Ziele für den Wochenend-Ausflug, für den Urlaub in Deutschland oder im Ausland“ und liefert dabei „individuelle Tipps“. Dabei wird auch ein sogenannter „Corona-Radar“ mit tagesaktuellen Informationen zum Thema für ganz Europa angeboten.
Welche 7-Tage-Inzidenzwerte sind in einem deutschen Landkreis aktuell? Gibt es Kontakt- oder Ausgangsbeschränkungen? Wie sieht die Möglichkeit der touristischen Beherbergung aus? Kann man überhaupt in Museen gehen oder am Standort Sport betreiben? Vor allem bei Reisen ins Ausland kommen noch weitere wichtige Informationen hinzu: Ist mein Zielort ein Corona-Hochrisiko-Gebiet? Welche Vorschriften gelten vor Ort und müssen eingehalten werden? Welche Dokumente brauche ich für die Ein- und Rückreise? All diese Fragen behandelt die App.
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