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Urteil in Niedersachsen

Kein Zwangsgeld für ungeimpfte Mitarbeiterin in Altenheim

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Eine Pflegekraft mit einem Bewohner im Altersheim (Symbolbild).

Foto: iStock

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Lesedauer: 1 Min.


Eine nicht gegen Corona geimpfte Mitarbeiterin eines Altersheims in Niedersachsen sollte aufgrund ihres Impfstatus ein Zwangsgeld zahlen. Laut einem Gerichtsbeschluss kann das vorläufig nicht von ihr verlangt werden. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wies am Mittwoch die Beschwerde des Landkreises Diepholz gegen eine vorangegangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover zurück. Dieses hatte der Frau Eilrechtsschutz gegen den Bescheid des Landkreises gewährt.
Der Arbeitgeber hatte dem Landkreis mitgeteilt, dass die Mitarbeiterin nicht geimpft sei. Daraufhin ordnete der Landkreis an, einen Impfnachweis einzureichen, ansonsten drohe ein Zwangsgeld. Die Frau klagte in Hannover und stellte einen Eilantrag, woraufhin das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage anordnete.

Vorgehen rechtswidrig

Es begründete seine Entscheidung damit, dass das Vorgehen des Landkreises voraussichtlich rechtswidrig sei. Diese Auffassung bestätigte das Oberverwaltungsgericht nun. Der Landkreis fordere nämlich so nicht nur den Nachweis einer Impfung – wie gesetzlich vorgesehen -, sondern verpflichte die Frau vielmehr mittelbar dazu, sich impfen zu lassen.
Dafür biete das Infektionsschutzgesetz voraussichtlich keine Grundlage. Dieses begründe nämlich keine Impfpflicht, sondern stelle die Betroffenen vor die Wahl einer Impfung oder der Aufgabe ihrer Tätigkeit, erklärte das Gericht. Das Gesundheitsamt könne ein sofortiges Tätigkeitsverbot aussprechen.
Dies entspreche dem Sinn der Nachweispflicht, „äußerst vulnerable Personengruppen vor einer Infektion mit dem Coronavirus zeitnah und in besonderem Maße zu schützen“, erklärte das Gericht weiter. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. (afp/mf)

Kommentare

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Germaniavor 3 Jahren

Wenn das Infektionsschutzgesetz keine Grundlage für eine Impfpflicht beinhaltet, dann wird man nach diesem Urteil sicher ganz schnell dafür sorgen, daß es geändert wird. Ich kenn doch meine Pappenheimer;-)

Adalbert Sandervor 3 Jahren

Es ist eine Schande! Die Gerichte machen sich zu Handlanger der politischen [...]. Wie kann man Menschen zwingen, sich eine Giftspritze verabreichen zu lassen? Man kommt sich vor wie bei den Nazis. Da haben Richter auch Todesurteile gegen Regierungsgegner erlassen.

Martin Kienzlevor 3 Jahren

Erlauben Sie mir bitte, (Friedrich Schiller (1759 - 1805) zu zitieren: "Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen." Wenn die Einheimischen beginnen, Entscheidungen der sogenannten "Behörden", wozu auch die sogenannten "Gerichte" gehören, zu ignorieren, da sie nachweislich Schaden anrichten, wird das illegale Verwaltungsgebiet "Bundesrepublik Deutschland" die Macht verlieren, das wiederum einen entscheidenen Anteil dazu beitragen würde, das das Deutsche Kaiserreich, legitime Interessenvertretung des Deutschen Volkes (https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2015_06/380964-380964), wiederhergestellt wird!

Jo-Palmervor 3 Jahren

Das Urteil beschränkt sich alleinig auf das Infektionsschutzgesetz.

Das ist empörend!

Das Schutzbedürfnis nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), nach Grundgesetz wie auch nach Verbraucherrechten und nach evidenzbasierter Medizin erscheint von solcher Justiz grundlos ausgeblendet als wenn man politikgefällig jegliche Rechtsprüfung verweigere, ob das Infektionsschutzgesetz rechtswidrig und verfassungswidrig ist.

Besonders das Grundgesetz gehört allein dem Volk und muss ihm allein vorbehalten sein.

Übergriffe der Politik, bestehende Grundrechte durch Neugesetze (wie das Infektionsschutzgesetz) einzuschränken sollten nur dann erlaubt sein, wenn zuvor ein Volksreferendum durch die Politik durchgeführt wurde. Solches fehlt bis heute.

Bis dahin hätten einstweilige politische Sofortmaßnahmen ausgereicht! Auch das versäumte die Regierung grundlos. Stattdessen lieferte sie überraschend schnell ein sofortiges Neugesetz mit erheblichen grundrechtsbeschränkenden Sonderregeln.

Aus allem ergibt sich der dringende Anschein eines unverantwortlichen und damit amtspflichtwidrigem Regierungsvorgehens, um selbstermächtigt bestehende Gesetze zu umgehen. In der Folge erscheint die Glaubwürdigkeit der Gesetze untergraben und destabilisiert. Dem mündigen Bürger wird rechtsstaatliche Eigenverantwortlichkeit entzogen durch unverhältnismäßige Pandemie- und Impfvorschriften anhand des überrumpelndem Infektionsschutzgesetzes.

Mit solchen Urteilen wie aktuell billigt die Gerichtsjustiz stattdessen eine offensichtlich haltlose Politikbegründung für das neue Infektionsschutz. Der Gerichts- und sonstige Justizbereich kümmert sich auffällig nicht um die juristische Aufklärung, ob überhaupt jemals eine Pandemie bestand und ob die von der Politik angebotene Impfstoffe alle Kriterien nach Arzneimittelverordnung erfüllen für unschädlichen Selbst- und Fremdschutz. Nur mit Verweis auf das Infektionsschutzgesetz winkt die Gerichtsjustiz schulterzuckend alles durch und entzieht sich genau damit ihrer eigenen Pflicht als dritte Staatsgewalt mitzuwirken zur Wahrung bisheriger Gesetze. Die demokratische Rechtsstaatlichkeit erscheint erschüttert, was erheblich besorgniserregend erscheint …

Nachdem aktuell eine Urteilsberufung ausgeschlossen und der Rechtsweg dadurch als abgeschlossen gilt, wäre eine Klage beim europäischen Menschenrechtsgericht für die Betroffenen eventuell ratsam.