Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag gegen Beherbergungsverbot ab

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Eine Kellnerin im Restaurant des Hotel Adlon Kempinski in Berlin.Foto: Maja Hitij/Getty Images
Epoch Times22. Oktober 2020

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit der das umstrittene Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein außer Vollzug gesetzt werden sollte.

Der Antrag sei unzulässig, weil die erforderlichen Darlegungen fehlten, teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag (22. Oktober) mit. Die Antragsteller hätten sich weder vertieft mit der Regelung selbst noch mit den Argumenten auseinandergesetzt, die für und gegen ein sachlich und zeitlich beschränktes Beherbergungsverbot sprechen.

So hätten die Antragsteller auch nicht begründet, warum es ihnen nicht möglich wäre, einen Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus zu erlangen.

Insgesamt bewirke ein Beherbergungsverbot zwar schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte, insbesondere der Beherbergungsbetriebe, die nur gerechtfertigt werden könnten, wenn sie als Maßnahme der Pandemiebekämpfung verhältnismäßig seien, so das Verfassungsgericht.

Ob das in dem Fall angegriffene landesrechtliche Verbot deshalb außer Vollzug zu setzen wäre, habe die zuständige Kammer aber ebenso wenig zu entscheiden wie über die Vereinbarkeit von Beherbergungsverboten mit dem Grundgesetz, hieß es. (dts)



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