Karlsruhe: NPD von Parteienfinanzierung ausgeschlossen – Faeser begrüßt das Urteil

Für sechs Jahre schloss das Bundesverfassungsgericht die Partei „Die Heimat“ – früher NPD – von der Parteienfinanzierung aus. Karlsruhe bezog sich dabei auf Artikel 21 des Grundgesetzes.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich mit dem Bottroper Apothekerskandal befasst.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich mit der Finanzierung der NPD befasst.Foto: Uli Deck/dpa
Epoch Times23. Januar 2024

Die rechtsextreme Partei Die Heimat – früher NPD – wird für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Dadurch entfällt auch die steuerliche Begünstigung der Partei und von Spenden an sie, wie das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschied.

Die Partei überschreite die Schwelle von der bloßen Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu deren Bekämpfung, erklärte es. (Az. 2 BvB 1/19)

Begründung

Das Verfahren gegen die Partei Die Heimat war das erste dieser Art. Die Möglichkeit, verfassungsfeindliche Parteien für vorläufig sechs Jahre von der öffentlichen Finanzierung auszuschließen, war 2017 ins Grundgesetz eingefügt worden, nachdem ein Verbotsverfahren gegen die NPD zum zweiten Mal gescheitert war.

Anders als ein Parteiverbot setzt das Streichen von Staatsgeldern nicht voraus, dass die betroffene Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele potenziell auch erreichen kann.

Den Antrag zum Streichen der öffentlichen Mittel für die NPD stellten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung im Jahr 2019. Gerichtsvizepräsidentin Doris König erläuterte nun, dass die Voraussetzungen dafür vorlägen. Die Partei sei nach wie vor verfassungsfeindlich.

Ihr politisches Konzept sei mit der Garantie der Menschenwürde nicht vereinbar, führte König aus. Außerdem wolle Die Heimat die bestehende Verfassung durch einen autoritären Nationalstaat ersetzen, der sich an einer sogenannten ethnischen Volksgemeinschaft ausrichte.

Belege zeigten zudem, dass die Partei weiter mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt sei. So habe sie eine antisemitische Grundhaltung und mache die demokratische Ordnung verächtlich.

Urteil wurde mit Spannung erwartet

Die Partei Die Heimat zeigt sich vom Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung unbeeindruckt. „Ja, das ist nicht schön für uns“, erklärte der Parteivorsitzende Frank Franz. „Aber wer glaubt, das würde uns aus dem Spiel werfen und uns aufhalten, der täuscht sich gewaltig.“

Gestärkt durch die Unterstützung ihrer Mitglieder und Spender werde die Partei ihren Weg gehen, hieß es in der Stellungnahme. Nach Angaben eines Sprechers hat Die Heimat rund 3000 Mitglieder.

Das Urteil wurde unter anderem mit Blick auf die AfD mit Spannung erwartet. Seit einigen Tagen wird in der Politik darüber diskutiert, ob auch der AfD die öffentlichen Gelder gestrichen werden könnten. Auch das müsste vor dem Bundesverfassungsgericht beantragt werden. In Karlsruhe ging es am Dienstag aber nur um die Partei Die Heimat.

Faeser begrüßt das Urteil

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Von der Entscheidung gehe ein „klares Signal“ aus: „Unser demokratischer Staat finanziert keine Verfassungsfeinde“, sagte sie am Dienstag.

„Die Kräfte, die unsere Demokratie zersetzen und zerstören wollen, dürfen dafür keinen Cent an staatlichen Mitteln erhalten – weder direkt, noch indirekt durch steuerliche Begünstigungen“, ergänzte sie. Auch wenn die verfassungsrechtlichen Hürden für künftige Verfahren hoch blieben, habe man jetzt ein weiteres Instrument zum Schutz der Demokratie.

„Diese Entscheidung fällt in eine Zeit, die eines erneut zeigt: Der Rechtsextremismus ist die größte extremistische Bedrohung für unsere Demokratie – und für Menschen in unserem Land“, so die Ministerin weiter. „Mehr als 900.000 Menschen sind am letzten Wochenende auf die Straßen gegangen, um unsere Demokratie zu verteidigen. Dass rechtsextreme Netzwerke Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft massenhaft aus Deutschland vertreiben wollen, das ist ein Angriff auf die Grundfesten unserer Gesellschaft, der viele Menschen in unserem Land aufgerüttelt hat.“

Man mache von den „Instrumenten unserer wehrhaften Demokratie“ Gebrauch, so Faeser. „Wir gehen entschieden gegen alle vor, die rechtsextremistischer Gewalt den Boden bereiten.“ Dafür brauche es „gut ausgestattete und äußerst wachsame Sicherheitsbehörden“ auf der einen Seite und eine „lebendige und vielfältige Zivilgesellschaft“ auf der anderen Seite.

Auch FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai zeigte sich erfreut über das Urteil. Es unterstreiche, „dass unsere Demokratie wehrhaft ist. Verfassungsfeinde dürfen keine staatliche Finanzierung erhalten, das ist ganz klar“, sagte er dem Nachrichtenportal T-Online.

„In dem Sinne könnte das Urteil auch eine Blaupause für andere verfassungsfeindliche Parteien in diesem Land sein. Das würde ich begrüßen“, fügte er hinzu.

Wie die Parteienfinanzierung funktioniert

Parteien können gemäß Parteiengesetz Geld vom Staat für ihre Arbeit – etwa den Wahlkampf – bekommen. Andere Einnahmequellen sind Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die Summe der staatlichen Teilfinanzierung wird nach einem bestimmten Schlüssel berechnet, wobei unter anderem Wählerstimmen eine Rolle spielen.

Um berechtigt zu sein, müssen Parteien Mindestanteile bei den jeweils jüngsten Wahlen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene erreichen.

Da das der NPD zuletzt nicht gelang, bekam sie nach Zahlen des Bundestags seit 2021 kein Geld mehr. Ein Jahr zuvor waren es rund 370 600 Euro gewesen – zugute kamen ihr damals 3,02 Prozent der Stimmen bei der Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern.

Zum Vergleich: Im Jahr 2016, als der Partei mehr Wahlerfolge angerechnet wurden, standen ihr mehr als 1,1 Millionen Euro zu. Zur Einordnung: Die höchste Summe mit fast 51 Millionen Euro bekam damals die SPD.

(afp/dts/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion