Kanzleramt: Notfall-Runde zur Gaskrise am Donnerstag
Angesichts der Energiekrise hat der Chef des Bundeskanzleramts, Wolfgang Schmidt (SPD), für diesen Donnerstag ein Krisengespräch mit den Chefs der Staatskanzleien der Bundesländer angesetzt. Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf „informierte Kreise“. Ein zentrales Thema der Schaltkonferenz wird demnach die Gaskrise und ihre Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und Bevölkerung sein.
Wie die Zeitung weiter schreibt, drängten die von CDU/CSU regierten Bundesländer darauf, die Koordination zwischen Bund und Ländern in der Gaskrise zu verbessern. Weiterhin wollen die Unionsregierten Länder am Donnerstag klären, wie viel Gas Deutschland im Falle eines russischen Gas-Lieferstopps einsparen muss, welche Konzepte die Bundesregierungen für signifikante Gas-Einsparungen entwickelt hat und welche Gas-Mengen über Ersatzlieferungen nach Deutschland gebracht werden können.
Städte bereiten sich vor
Angesichts einer möglicherweise drohenden Energie-Knappheit im Winter arbeiten die Städte und Landkreise an Krisenplänen. Gleichzeitig prüfen sie Maßnahmen zum Einsparen von Gas, die jetzt schon umgesetzt werden sollen. „Klar ist dabei: Niemand soll im Winter frieren müssen“, sagte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetages, Verena Göppert, der Deutschen Presse-Agentur.
„Pläne werden erstellt, vor allem in Zusammenarbeit mit den Ländern“, berichtete der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager, der dpa. Dazu gehörten beispielsweise Vorbereitungen zur Einrichtung von „Wärmeinseln oder Wärmeräumen“ für die Bürger, aber auch „das allgemeine Einstellen auf den Katastrophenfall.“
Daran, ob im kommenden Herbst und Winter genügend Energie zur Verfügung stehen werde, könne man nach derzeitigem Stand durchaus zweifeln, fügte er hinzu. Der Bund müsse deshalb wirklich alles denkbar Mögliche tun, um den Mangel abzuwenden. „Panikmache“ sei dennoch in jedem Fall nicht angebracht.
Dreht Russland den Gashahn zu?
Wartungsarbeiten an der Ostsee-Pipeline Nord Stream 1 vergrößern derzeit die Sorge, dass Russland Gaslieferungen über die zuletzt wichtigste Verbindung nach Deutschland nach Abschluss der Arbeiten nicht wieder aufnehmen könnte. Dreht Russland den Gashahn zu, könnte es in der Heizperiode zu einer Gasmangellage kommen, die schwere Schäden für die Wirtschaft haben und Energie für Privathaushalte deutlich verteuern könnte. Die Wartung dauert in der Regel bis zu zehn Tage.
„Falls Deutschland der Gashahn abgedreht wird, gehören Privathaushalte zu den besonders geschützten Kunden – bei ihnen würde also erst als Letztes Energie rationiert“, sagte Verena Göppert vom Deutschen Städtetag. Noch besser wäre es, wenn die Gas-Vorräte reichen und Einschränkungen überhaupt nicht notwendig würden. Energie einzusparen sei in der aktuellen Situation eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Die Städte prüften daher aktuell viele kurzfristige Einsparmaßnahmen.
Sie „lassen etwa Beleuchtungen aus, verzichten auf warmes Wasser in öffentlichen Gebäuden, schalten Brunnen ab, temperieren Klimaanlagen und Badewasser anders“. Viele Gemeinden hätten bereits entsprechende Schritte unternommen oder planten dies, dazu gehöre neben einer reduzierten Beleuchtung etwa auch die Schließung von Hallenbädern.
Für den Fall der Notfallstufe Gas
Zusätzlich erarbeiteten die Städte mit ihren Krisenstäben und den kommunalen Versorgern Krisenpläne für den Fall, dass der Bund die Notfallstufe Gas ausrufen und Gas rationiert werden sollte, hieß es vom Städtetag. Hierzu finde auch eine enge Abstimmung mit Bund, Ländern und der Bundesnetzagentur statt. Neben den Privathaushalten gehören auch Krankenhäuser und soziale Einrichtungen zu den sogenannten „geschützten Verbrauchern“.
Auf die Frage nach möglichen Vorkehrungen für eine Energie-Mangelsituation beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) teilte eine Sprecherin der dpa mit: „In Bezug auf Gas-Mangel sind die Fachleute im Bereich Kritische Infrastrukturen sehr wachsam und im ständigen Austausch mit der Bundesnetzagentur.“ Ziel sei es dabei, „die Lage genau bewerten zu können und wenn nötig Ableitungen für den Bevölkerungsschutz zu ziehen“.
Erste Bewertungen nach Lagebild
Das noch im Aufbau befindliche Gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern beim BBK habe seinen ersten Arbeitsschwerpunkt auf die Erstellung eines einheitlichen Lagebildes gelegt. Auf dessen Grundlage wären dann Bewertungen und Entscheidungen möglich, sollte sich die Lage verschärfen.
Auch der Landkreistag hält das neue Zentrum neben der Bundesnetzagentur für einen wichtigen Akteur: „Sollte es tatsächlich in der kalten Jahreszeit dazu kommen, dass in Teilen Deutschlands die Gasversorgung nicht mehr gewährleistet werden kann, brauchen wir ein abgestimmtes Vorgehen und eine gute Koordination zwischen Kommunen, Ländern und Bund“, erklärte Sager. Das Kompetenzzentrum, an dem auch die kommunalen Spitzenverbände beteiligt seien, könne hier einen Beitrag leisten – etwa durch das Zusammentragen von Informationen über verfügbare Ressourcen.
Da denkbar sei, dass nicht alle Landesteile von einem Gas-Mangel gleichermaßen betroffen wären, müssten die Verantwortlichen in der Lage sein, die Bevölkerung situationsbezogen vor den Folgen des Energiemangels zu schützen – etwa durch den Transport von Generatoren in die betroffenen Gebiete, führte Sager weiter aus. Pläne für kurzfristige Schadenslagen bei Stromausfällen oder Naturkatastrophen seien zwar überall vorhanden, „aber eine länger andauernde Mangelsituation wäre nochmal etwas anderes“. Die Landkreise riefen die Bevölkerung deshalb jetzt schon dazu auf, mit Energie sparsam umzugehen.
Und was macht der Bund? Auf die Frage, welche Vorkehrungen für den Fall einer Mangelsituation bereits getroffen wurden, antwortete die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Hoffmann Anfang der Woche wenig konkret: „Ich kann nur sagen, dass wir mit dieser Situation im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, aber auch in vielen anderen Ministerien, in der Regierung und im Kanzleramt ständig beschäftigt sind und alles tun, um die Folgen dieser Energiemangellage erstens zu verhindern und zweitens abzufedern.“ (dts/dpa/mf)
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