Bundestag: Merkel ruft dazu auf, alle nicht notwendigen Kontakte zu vermeiden

Kanzlerin Merkel plädierte in ihrer Regierungserklärung dafür, weiterhin alle nicht notwendigen Kontakte zu vermeiden. Bis März seien weitere Beschränkungen zu erwarten. Die Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz wird verstärkt, vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen Sonderregeln gelten.
Titelbild
Kanzlerin Angela Merkel am 19. November 2020 in Berlin.Foto: Andreas Gora - Pool/Getty Images
Epoch Times26. November 2020

Nach dem Bund-Länder-Beschluss zur Verlängerung des Corona-Teil-Lockdowns hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Bürger um Geduld gebeten. Angesichts der anhaltend hohen Zahlen der positiven Corona-Tests wären Lockerungen der Auflagen „noch nicht verantwortbar“, sagte Merkel am Donnerstag (26. November) in einer Regierungserklärung vor dem Bundestag in Berlin.

Ihr sei klar, dass die nun beschlossene Verlängerung der Lockdown-Maßnahmen bei vielen Menschen zu „Existenzängsten“ führe. Sie könnten sich aber auf weitere staatliche Hilfe verlassen.

Es sei „richtig, dass der Bund viele Milliarden in die Hand nimmt, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzumildern“, sagte Merkel. Dies solle ganz besonders auch dem gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen.

Mit der derzeitigen Entwicklung der Zahlen zeigte sich Merkel noch nicht zufrieden. „Unser Ziel ist und bleibt es, die Infektionszahlen so weit zu senken, dass die Gesundheitsämter wieder in der Lage sind, Infektionsketten zu erkennen und zu unterbrechen.“ Dies sei dann erreicht, wenn die Zahl der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen unter 50 sinke. In den meisten Regionen Deutschlands liegt der Wert derzeit deutlich darüber.

Abstimmung über den Parlamentsvizepräsidenten

Das Plenum wird nach der ersten Debatte über zwei Vorschläge für die Wahl von Parlamentsvizepräsidenten abstimmen: Während die von der SPD nominierte Dagmar Ziegler problemlos genügend Stimmen erreichen dürfte, gilt dies beim AfD-Politiker Harald Weyel als unwahrscheinlich.

Außerdem stimmt heute der Bundestag über einen Gesetzentwurf ab, mit dem Gesundheitsversorgung und Pflege gestärkt werden sollen. Vorgesehen sind unter anderem die Finanzierung von 20.000 zusätzlichen Stellen in der Altenpflege und eine zusätzliche Finanzspritze von fünf Milliarden Euro für die gesetzlichen Krankenversicherungen wegen der Corona-Krise.

Kontaktbeschränkungen bis März

Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) hat am Morgen die Deutschen auf weitere Monate mit Kontaktbeschränkungen eingestimmt. Diese seien bis März möglich, sagte Braun am Donnerstag in der RTL-Sendung „Guten Morgen Deutschland“.

Vor uns liegen schwierige Wintermonate. Das geht bis März. Nach dem März bin ich sehr optimistisch, weil wir dann wahrscheinlich immer mehr Menschen impfen können und es andererseits mit dem Frühling einfacher wird, die Infektionszahlen niedrig zu halten. Aber diese Zurückhaltung, die wir alle an den Tag legen müssen, das wird uns auch den Januar, Februar und März begleiten und gegebenenfalls auch Beschränkungsmaßnahmen, wenn unser individuelles Verhalten nicht ausreicht.“

Braun bekräftigte zugleich, dass Hotels und Restaurants über Weihnachten geschlossen bleiben sollen. Auch für Verwandtenbesuche werde es keine Ausnahmen geben.

„Wenn man sich an Weihnachten treffen will, muss man in der Woche vor Weihnachten seine Kontakte maximal reduzieren, (…) damit man dann ein ganz geringes Ansteckungsrisiko hat und die Älteren in der Familie treffen kann. Wir haben überlegt, ob man die Hotels im Rahmen des Verwandtenbesuchs öffnen kann, damit das nicht auf der Couch zu Hause stattfindet. Aber wir sind zu der Überzeugung gekommen: Das kann man nicht kontrollieren. Und touristische Reisen dürfen auf keinen Fall stattfinden.“

Hotels und Restaurants seien jetzt zunächst bis 20.12. für gewöhnlichen Kundenverkehr geschlossen, so Braun: „Aber wir gehen davon aus, dass wir das bis in den Januar hinein verlängern müssen.“

Ein Überblick zu den Maßnahmen

TEIL-LOCKDOWN: Kneipen, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sollen bis mindestens 20. Dezember geschlossen bleiben. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, allerdings mit Maskenpflicht nun auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt und in jedem Fall auf fünf Personen zu beschränken, Kinder bis 14 ausgenommen. Schleswig-Holstein hält an seinen eigenen Regeln fest.

MUND-NASEN-SCHUTZ: In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, hat jeder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel und belebte öffentliche Orte – welche das sind, legen die lokalen Behörden fest.

FEUERWERK: Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen wird untersagt. Grundsätzlich wird „empfohlen“, zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten. Sachsen appelliert an die eigenen Bürger, beim Silvesterfeuerwerk besonders auf Mindestabstände zu achten.

BETRIEBSFERIEN: Arbeitgeber werden „dringend gebeten“ zu prüfen, ob Betriebsstätten durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar schließen können.

SCHULEN UND KITAS: Kinderbetreuung und Schulen sollen offen bleiben. Vereinbart wurde eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Klasse, abhängig von den regionalen Corona-Zahlen. Als unscharfe Grenze werden hier im Papier „deutlich mehr“ als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner genannt. Positiv getestete Schüler und ihre Mitschüler sollen sofort in eine fünftägige Quarantäne. Wer dann negativ getestet wird, darf die Quarantäne beenden.

SCHUTZ VON RISIKOGRUPPEN UND SCHNELLTESTS: Der Schutz von Risikogruppen soll verbessert werden. Für Pflegebedürftige in Einrichtungen soll es ab dem 1. Dezember mindestens 30 Schnelltests pro Monat geben.

BAHNVERKEHR: Um den Reiseverkehr sicherer zu machen, soll die „Sitzplatzkapazität“ deutlich erhöht werden, um noch mehr Abstand zwischen den Reisenden zu ermöglichen. Die Reservierbarkeit der Sitzplätze soll parallel dazu beschränkt werden. Die „Maskenkontrollen“ sollen weiter verstärkt werden, sodass täglich mehr Fernzüge kontrolliert werden.

FINANZHILFEN: Die Novemberhilfen für vom Teil-Lockdown betroffene Firmen und Einrichtungen sollen im Dezember fortgeführt werden. Der Bund plant Finanzhilfen im Umfang von voraussichtlich 17 Milliarden Euro, wie die dpa erfuhr. (dts/sza)



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