Kabinett beschließt Mindestlohnerhöhung ab Januar – trotz Kritik

Der Mindestlohn in Deutschland steigt um insgesamt 82 Cent. Das Bundeskabinett segnete eine Empfehlung der zuständigen Kommission ab.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2024 von 12,00 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2024 von 12,00 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen.Foto: Marijan Murat/dpa
Epoch Times15. November 2023

Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Schritten um 82 Cent auf 12,82 Euro. Am 1. Januar wird die Lohnuntergrenze auf 12,41 Euro brutto pro Stunde angehoben und ein Jahr später auf 12,82 Euro. Eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) passierte am Mittwoch das Kabinett, wie das Ministerium mitteilte. Der Anstieg entspricht einem Plus von 6,8 Prozent.

Eine Zustimmung des Bundesrats zu der Verordnung ist nicht erforderlich, sie soll zum Jahresanfang in Kraft treten. Die Anhebung des Mindestlohns hält nicht mit der Inflation Schritt. Zuletzt ist die Teuerungsrate in Deutschland aber wieder auf 3,8 Prozent gesunken.

Arbeitnehmervertreter überstimmt

Der Beschluss geht auf eine Empfehlung der Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vom Juni zurück. Die Empfehlung wurde nicht im Einvernehmen getroffen. Die Arbeitnehmervertreter halten die Anhebung für zu niedrig, wurden aber überstimmt.

Vor allem aus der SPD kam Kritik. Bundeskanzler Olaf Scholz etwa sagte im September beim Bundeskongress der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, er sei „unglücklich“ über die Entscheidung der Kommission. „Die Sozialpartnerschaft in diesem Lande hätte es geboten, eine einvernehmliche Entscheidung zu fällen.“

Die Ampel-Koalition hatte den Mindestlohn im Oktober 2022 außerplanmäßig auf zwölf Euro erhöht und damit die zuständige Kommission umgangen. Sie betonte damals, es handle sich um einen einmaligen Vorgang. (dpa/afp/dl)



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