Lambrecht fordert "strafrechtliche Verfolgung"
Justizministerin ruft Polizei zu hartem Vorgehen bei Corona-Protesten auf

Corona-Demo
Foto: über dts Nachrichtenagentur
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat die Polizei zu einem harten Vorgehen bei Corona-Demonstrationen aufgerufen.
Wenn es zu strafbaren Handlungen oder massiven Verstößen gegen den Infektionsschutz komme, müsse „glasklar eine rote Linie gezogen“ werden, sagte die Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstagsausgaben, 17. April).
Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz stellen Ordnungswidrigkeiten dar und gelten daher als geringfügige Verletzung von Recht und Gesetz. Sie werden in der Regel mit Geldbußen geahndet und unterstehen im Gegensatz zu Straftaten einer Verjährungsfrist von 3 Monaten.
Vergleichsweise dazu sind Straftaten, die als schwerwiegende Vergehen gesehen werden im Strafgesetzbuch aufgeführt. Sie werden mit Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen geahndet.
Die Ordnungswidrigkeit hat mit dem deutschen Strafrecht nichts zu tun, da sie keine Strafe darstellt. Sie kann auch strafrechtlich nicht verfolgt werden.
Lambrecht fordert strafrechtliche Verfolgung und polizeiliche Auflösung
Für Lambrecht gehört „neben der strafrechtlichen Verfolgung dazu, dass Demonstrationen als letzte Konsequenz durch die Polizei aufgelöst werden müssen“.
Das Verhalten einiger Teilnehmer bei Protesten gegen die von der Regierung verhängten Corona-Maßnahmen bezeichnete Lambert als „absolut nicht hinnehmbar“.
„Wir können nicht von den Menschen erwarten, dass sie sich in ihrem Privatleben sehr stark einschränken, während sich zugleich andere bei Corona-Demonstrationen über alle Regeln hinwegsetzen“, betonte sie.
Bei Demonstrationen der sogenannten Querdenker-Bewegung habe es Grenzüberschreitungen gegeben, die „eine Gefahr für die Meinungsfreiheit und für unsere Demokratie“ seien. Die Ministerin verwies unter anderem auf die Bedrohung von Wissenschaftlern und Politikern sowie gewaltsame Angriffe auf Journalisten.
Kritiker fordern Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein
Kritiker der staatlichen Corona-Maßnahmen fordern in der Regel ihre Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein. Dabei stellen sie keine homogene Masse dar, die politisch, religiös oder gesellschaftlich einheitlich ist. Es handelt sich größtenteils um die bürgerliche Mitte.
Die Teilnehmer äußern bei den Demonstrationen ihre Sorgen vor weitreichenden Eingriffen in das Privatleben und in die Persönlichkeitsrechte durch die staatlichen Corona-Beschränkungen – über Ausgangssperren bis hin zur Impflicht.
Sie sehen ein Defizit an Beteiligungsmöglichkeiten an politischen Entscheidungsprozessen, die sie betreffen, bzw. den zunehmenden Ausschluss parlamentarischer Gremien auf Bundes- und Länderebene. Auch erscheinen ihnen politische Entscheidungen nicht hinreichend begründet und nicht nachvollziehbar.
Veranstaltungen verlaufen zumeist friedlich – einzelne Widerstandshandlungen sind zu beobachten
In der Regel verlaufen die Veranstaltungen friedlich, doch sind bei repressiven gewaltsamen Maßnahmen der Polizeikräfte, die durch die Demo-Teilnehmer als unverhältnismäßig empfunden werden, auch Widerstandshandlungen zu beobachten.
Die Protestler kritisieren oftmals, dass der Gewalteinsatz nicht im Verhältnis zu einer möglichen Ordnungswidrigkeit stehe, wie bei fehlenden Masken oder zu wenig Abstand zwischen den Teilnehmern.
Desweiteren wird bemängelt, dass Maskenbefreiungs-Atteste pauschal und größtenteils von der Polizei nicht anerkannt werden oder künstlich geschaffene Schwierigkeiten, aufgrund von situationsunangemessenem polizeilichen Verhalten entstünden.
Es werden beispielsweise zu kleine Versammlungsflächen zur Verfügung gestellt oder Stauungen erzeugt, weil Barrikaden nicht entfernt oder Wege nicht freigemacht werden.
Aus infektionstechnischer Sicht erzeugt man dadurch gefährliche Situationen mit wenig Abstand zwischen den Demo-Teilnehmern. Dies wird dann wiederum als Vorwand genommen, um die Versammlung, mit Verweis auf einen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz (wegen zu wenig Abstand), aufzulösen.
Der Verlauf einer Versammlung hängt oftmals vom Agieren und Reagieren der Polizeikräfte ab, die durch Polizeileitung bzw. Innenministerium gesteuert werden, dies zeigten die bundesweit bereits stattgefundenen Corona-Demos. Dabei zeigen sich Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.
Seehofer geht von bundesweiter Beobachtung der Querdenker-Szene aus – BKA-Papier widerspricht Seehofers Darstellung
Kürzlich äußerte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), dass er davon ausgehe, dass die sogenannte Querdenker-Szene bundesweit zum Beobachtungsobjekt durch den Verfassungsschutz erklärt wird.
Mit Blick auf die steigende Gewaltbereitschaft in der Szene sagte Seehofer am Donnerstag (15.4.) in Berlin, dass er aus heutiger Sicht „vermuten würde, dass es dazu kommt“. Er selbst würde dies ebenso befürworten.
Laut einem durchgesickerten internen Schriftstück des Bundeskriminalamts (BKA) vom November 2020, geht die Gewalt auf Querdenken-Demonstrationen allerdings hauptsächlich von linksextremen Kleingruppen aus.
In dem Papier, das offenbar von einem BKA-Beamten geleakt wurde, wird betont, dass die Anhänger von „Querdenken“ und die Teilnehmer an Kundgebungen gegen die Corona-Maßnahmen größtenteils nicht gewalttätig seien.
Stattdessen ist die Rede von einer möglichen „Verschärfung von teils gewaltsamen Konflikten zwischen extrem rechten und extrem linken Gruppen“ im Umfeld der Proteste. (afp/er)
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