Verfassungsschutz Thüringen
Junge Alternative Thüringen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft
Thüringens Verfassungsschutz erklärt die AfD-Jugend zum Feind der Demokratie. Die vertretenen Positionen seien unvereinbar mit dem Grundgesetz und der Thüringer Landesverfassung.

Die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) war seit 2021 als Verdachtsfall geführt worden.
Foto: Jens Kalaene/dpa
Die Nachwuchsorganisation der AfD in Thüringen wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das teilte das Thüringer Innenministerium in Erfurt am Donnerstag unter Verweis auf eine Entscheidung des Amts für Verfassungsschutz mit.
Die Junge Alternative (JA) vertrete im Widerspruch zum Grundgesetz stehenden Auffassungen über „ein ethnisch homogenes deutsches Staatsvolk und eine deutsche Abstammungsgemeinschaft“ und werte andere Gruppen als kriminell ab.
Die Thüringer JA formuliere „biologistische Annahmen darüber, wer Deutscher sein kann und wer nicht“, erklärte das Innenministerium in Erfurt. Alle Gruppen, denen die Organisation das Deutschsein abspreche, würden dabei mittels rassistischer Annahmen „als pauschal kriminell abgewertet“.
Ein zentrales Narrativ der Jugendorganisation sei auch das als „Remigration“ bezeichnete Vorhaben einer „umfassenden Abschiebung“ unerwünschter Menschen.
„Glorifizierung“ von Höcke
„Die JA nutzt die Freiheiten, die unsere demokratische Grundordnung bietet, um Positionen zu deren Überwindung zu verbreiten“, erklärte das Ministerium mit Blick auf die Feststellungen des Verfassungsschutzes. Der Nachwuchs der Thüringer AfD betreibe die „Glorifizierung“ Höckes, vernetze sich gezielt in der rechtsextremistischen Szene und setze auf „andauernde sprachliche Entgrenzung“. Sie wolle damit die Gesellschaftsordnung „verächtlich machen“.
Die Einstufung sei bereits am 28. März erfolgt. Die JA war zuvor seit 2021 als Verdachtsfall geführt worden. Seitdem habe sie sich nicht politisch gemäßigt, so der Verfassungsschutz.
Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer erklärte, die JA in seinem Bundesland habe sich in den vergangenen Jahren ganz auf die Linie Höckes eingeschworen. Für moderatere Positionen stehende Spitzenvertreter seien nach und nach abgewählt und an den Rand gedrängt worden. „Es liegen nun hinreichend verdichtete konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Menschenwürde, das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip vor“, betonte er.
Kölner Urteil
Die JA beschränke sich nicht nur auf politische Meinungsäußerungen. „Sie arbeitet aktionsorientiert und erlebnisorientiert, um den Eindruck zu vermitteln, ihre verfassungsfeindlichen Positionen seien öffentlich mehrheitsfähig“.
Das Innenministerium sah die Einstufung des Landesverfassungsschutzes unter anderem auch durch ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts bestätigt, das die Einstufung des JA-Bundesverbands durch den Bundesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch im Februar gebilligt hatte. Die JA vertrete ein dem Grundgesetz unbekannten „völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ und wolle „ethnisch Fremde“ möglichst ausschließen, erklärte das Gericht damals. Das sei ein Verstoß gegen die durch die Verfassung garantierte Menschenwürde.
Deutschlandweit wird derzeit verstärkt über den Umgang mit der AfD sowie ein mögliches wieder Verbotsverfahren diskutiert. Vor rund eineinhalb Wochen billigte das Oberverwaltungsgericht in Münster in Nordrhein-Westfalen in einem viel beachteten Verfahren, dass die Einstufung des Bundesverbands der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Bundesverfassungsschutz nicht zu beanstanden sei. Es wies damit eine Klage der AfD ab und bestätigte eine entsprechende Entscheidung der Vorinstanz.
Urteile zu Höcke und Krah
Der in der AfD auch auf Bundesebene als einflussreich geltende Thüringer AfD-Landeschef Höcke wurde vor etwa einer Woche vom Landgericht Halle wegen Verwendens einer verbotenen NS-Parole zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Laut Gericht verwendete er vor bei einer Wahlkampfveranstaltung wissentlich die verbotene Losung „Alles für Deutschland“, die früher von der paramilitärischen nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) genutzt wurde.
Der AfD-Spitzenkandidat für die Europawahl, Maximilian Krah, machte derweil jüngst mit verharmlosenden Aussagen über die nationalsozialistische SS auf sich aufmerksam. Er darf inzwischen nicht mehr bei Parteiveranstaltungen auftreten.
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ermittelt zudem gegen einen früheren engen Mitarbeiter Krahs wegen des Verdachts der Spionage für China.
Deutschlandweit wird die JA als Nachwuchsorganisation der AfD seit 2023 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Auch die JA-Landesverbände in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. (afp/dpa/red)
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