JU-Chef fordert Grundgesetzänderung für digitale CDU-Vorstandswahl

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JU-Chef Tilman Kuban.Foto: Michael Kappeler/dpa
Epoch Times27. Oktober 2020

Der Vorsitzende der Jungen Union, Tilman Kuban, hat die CDU-Spitze aufgefordert, nach der erneuten Verschiebung der Parteivorstandswahl wegen der Corona-Pandemie umgehend für eine Grundgesetzänderung zu sorgen. „Wir hätten die Verfassungsänderung, die uns einen digitalen Wahlparteitag ermöglicht, längst haben können“, sagte Kuban der „Rheinischen Post“. Jetzt müsse die Partei- und Fraktionsspitze schnell liefern.

Die kürzliche Änderung des Parteiengesetzes durch Bundestag und Bundesrat sieht die Möglichkeit digitaler Beschlüsse vor – nicht aber eine digitale Vorstandswahl. Das Bundesinnenministerium hatte verfassungsrechtliche Bedenken dagegen vorgebracht. Mit einer Klärung im Grundgesetz aber, dass im Ausnahmefall – wie die Corona-Pandemie eine ist – eine digitale Wahl zulässig ist, um die vorgeschriebene Wahl eines Vorstands im Zweijahres-Rhythmus einzuhalten, würden diese Befürchtungen entkräftet, heißt es in CDU-Kreisen.

JU-Chef: „Die Junge Union ist für eine schnelle Festlegung des Parteitag-Termins“

Kuban forderte die CDU ferner auf, in der Bundesvorstandssitzung am 14. Dezember über den neuen Termin für den Parteitag zu entscheiden. Die Junge Union sei für eine schnelle Festlegung, „wenn möglich für einen digitalen oder physischen Parteitag am 16. Januar“, so Kuban. „Eine Verschiebung des Parteitags um sechs Wochen auf Mitte Januar bedeutet noch keinen Nachteil für einzelne Kandidaten. Wir müssen schnellstmöglich für Klarheit an der Spitze der CDU sorgen.“

Es ist allerdings auch möglich, dass die CDU erst auf einer Bundesvorstandsklausur am 16. Januar das weitere Prozedere beschließt. (dts)



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