Bundestag: „Unvereinbarkeit von Islam, Scharia und Rechtsstaat“ – AfD diskutiert über Islam und Scharia
Am heutigen Donnerstag ab 10.00 Uhr beriet der Bundestag ein Stunde lang zu einem von der AfD-Fraktion angekündigten Antrag mit dem Titel „Unvereinbarkeit von Islam, Scharia und Rechtsstaat".

Alice Weidel und Alexander Gauland, Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, sitzen am 22. November bei einer Plenarsitzung des Deutschen Bundestages in Berlin.
Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Am heutigen Donnerstag beriet der Bundestag ein Stunde lang zu einem von der AfD-Fraktion angekündigten Antrag mit dem Titel „Unvereinbarkeit von Islam, Scharia und Rechtsstaat – Der Radikalisierung den Boden entziehen, keine Verbreitung gesetzwidriger Lehren“ (19/4840). Die Bundesregierung wurde darin aufgefordert, die Verbreitung von im Koran enthaltenen gesetzwidrigen Inhalten und Aufrufen zu unterbinden. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
Noch ist strittig, ob der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz oder der Ausschuss für Inneres und Heimat die Federführung übernimmt.
Die AfD begründete ihren Antrag damit, dass die Lehren des Islams in Teilen gesetzwidrige Handlungsanweisungen enthielten. Es gehe unter anderem um Abwertung von Andersgläubigen und Frauen sowie um Aufrufen zu Gewalt gegen diese Personengruppen. Eine Klarstellung vonseiten der Bundesregierung sei erforderlich, um gesetzwidrige Aufrufe von einer etwaigen Tolerierung auszunehmen.
Hier eine Zusammenfassung der ganzen Debatte:
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