Jeder fünfte Bundestagsabgeordnete verfügt über teils stattliche Nebeneinkünfte
Mehr als jeder fünfte Bundestagsabgeordnete verfügt über teils stattliche Nebeneinkünfte. Das geht aus einer Auswertung des Magazins „Spiegel“ und des Portals abgeordnetenwatch.de hervor, die am Freitag veröffentlicht wurde. Demnach verdient bei der FDP fast jeder Zweite zusätzlich.
Spitzenreiter ist der CDU-Politiker Albert Stegemann, der mindestens 585.000 Euro an Nebeneinkünften hat. Auch die früheren Minister Ulla Schmidt (SPD) und Peter Ramsauer (CSU) sind gut im Geschäft.
Die Auswertung fußt auf Angaben, die jeder Parlamentarier dem Bundestagspräsidenten vorlegen muss. Demnach gaben 154 der 709 Volksvertreter (22 Prozent) des neuen Bundestags an, mit mindestens einer Nebentätigkeit Einkünfte zu erzielen. In vielen Fällen ergäben sich daraus potenzielle Interessenkonflikte, hebt abgeordnetenwatch.de hervor.
Die Top Ten der Nebenverdiener kommen aus allen Parteien
Insgesamt kassierten die Abgeordneten seit Beginn der Legislaturperiode zusätzlich zu ihren Diäten mindestens 5,5 Millionen Euro, tatsächlich könnten es sogar 9,5 Millionen sein, wie es weiter heißt. Grund seien die großen Spannen in den einzelnen Verdienststufen. Stufe 1 steht etwa für Einkünfte zwischen 1000 und 3500 Euro, die Stufe 2 entspricht 3500 bis 7000 Euro.
Auf Stegemann folgen in der Top Ten der Spitzen-Nebenverdiener Politiker aus CDU, FDP und AfD. Bei SPD, Linken und besonders den Grünen herrscht dagegen größere Zurückhaltung bei zusätzlich bezahlten Funktionen.
Doch auch dort gibt es umtriebige Abgeordnete wie die sozialdemokratische Ex-Ministerin Schmidt (SPD) mit mindestens 109.000 Euro Nebenverdienst, sie sitzt im Verwaltungsrat des Pharmaherstellers Siegfried Holding AG.
Der CSU-Politiker Ramsauer hat demnach mindestens 102.500 Euro zusätzlich zur Verfügung, er ist unter anderem Präsident des Lobbyvereins Ghorfa (Arab-German Chamber of Commerce and Industry). FDP-Parteichef Christian Lindner verdient nebenher mindestens 77.000 Euro, wie es heißt.
Jeder Abgeordnete muss drei Monate nach Beginn der Legislatur die Funktionen und Jobs beim Bundestagspräsidenten einreichen. Diese werden dann auf der Bundestagsseite veröffentlicht. (afp)
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