Islamist aus dem Amri-Umfeld wegen Planung eines Sprengstoff-Attentats verurteilt
Wegen der Planung eines islamistisch motivierten Anschlags hat das Berliner Kammergericht einen Mann aus dem Umfeld des Breitscheidplatz-Attentäters Anis Amri zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Das Urteil gegen den 32-jährigen Magomed-Ali C. erging am Freitag entsprechend der Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie eines Explosionsverbrechens.
Die Anklage hatte im Prozess sechs Jahre und zehn Monate Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Der Vorsitzende Richter Detlev Schmidt blieb mit seinem Urteil damit unter dem von der Bundesanwaltschaft geforderten Strafmaß.
Nach Ansicht der Kammer war der Angeklagte C. „keine treibende Kraft in dem Geschehen“, führte Schmidt aus. Außerdem sei C. nicht vorbestraft, das Geschehen liege lange zurück und das Verfahren habe lange gedauert, was alles strafmildernd gewertet wurde.
Freund von C. wird als Initiator angesehen
Ein Freund von C., der inzwischen in Frankreich inhaftierte Clément B., soll den Entschluss eines Sprengstoffanschlags in Berlin gefasst und C. eingeweiht haben. Nach Worten des Richters befürwortete der nun verurteilte C. das Vorhaben, bei dem „eine größtmögliche Anzahl Menschen getötet und verletzt werden“ sollte.
Die Richter waren zwar überzeugt davon, dass C. im Jahr 2016 in seiner Wohnung in Berlin eine größere Menge des Sprengstoffs TATP gelagert haben soll. Der Urteilsbegründung zufolge konnte C. aber eher eine „unterstützende Funktion“ nachgewiesen werden – bei der Planung sei C. eher nicht „an vorderster Front“ gewesen.
Kein Sprengstoff bei C. gefunden
Als Beweise für die Anschlagsplanung wurden vor allem in Frankreich abgehörte Aussagen von B. herangezogen und auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Richter Schmidt sprach von einer sehr komplexen Beweisfindung.
Mögliches Ziel des „in Grundzügen konkret geplanten Anschlags“ soll ein Einkaufszentrum gewesen sein. B. und C. brachen die Anschlagspläne demnach jedoch ab, weil sie eine Wohnungsdurchsuchung befürchteten. Sämtliches TATP wurde aus der Wohnung entfernt, Rückstände wurden nicht gefunden. Auch blieb bis zuletzt ungeklärt, wie die beiden an das TATP gekommen waren. Dennoch betrachtete die Kammer die Aussagen B.s als zuverlässig.
C. stammt aus der russischen Kaukasusrepublik Dagestan. Spätestens ab 2012 entwickelte er sich demnach zum Anhänger des radikalislamistischen Salafismus. In Berlin war er nach Ausführungen des Gerichts regelmäßiger Besucher des mittlerweile verbotenen Moscheevereins Fussilet 33. Zwischenzeitlich überlegte C. demnach auch, zur Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) nach Syrien auszureisen.
Kein direkter Kontakt von C. zu Amri nachweisbar
Auch Amri war regelmäßiger Besucher der Fussilet-Moschee. Der Richter stellte gar sehr enge Verbindungen zwischen B. und Amri fest – Direktverbindungen zwischen Amri und dem Angeklagten C. wurden jedoch nicht bewiesen, auch wenn sie sich möglicherweise kannten und Amri wohl zwischenzeitlich an der Anschlagsplanung beteiligt war.
Amri verübte im Dezember 2016 den Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz mit zwölf Toten. Im August 2018 wurde C. festgenommen, der Prozess gegen ihn startete Mitte Mai 2019. Gegen das Urteil ist Revision möglich.
Amri-Untersuchungsausschuss
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Benjamin Strasser forderte nach der Urteilsverkündung, C. müsse ebenfalls vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags zum Breitscheidplatz-Attentat geladen werden. Er nannte es „erschreckend“, dass die Anschlagsplanung damals offenbar nicht auf dem Radar der Sicherheitsbehörden war.
Der Ausschuss ist auch an weiteren Details aus dem Amri-Umfeld interessiert, da sich herausstellte, dass sich die Aussagen verschiedener Ermittlungsbehörden vor dem Ausschuss widersprachen. Die Staatsanwaltschaft hat dazu Vorermittlungen aufgenommen.(afp/al)
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