Innenministerium: 35 „Gefährder“ seit 2021 abgeschoben

Seit der Messerattacke von Mannheim sprechen Politiker wieder vermehrt über die Abschiebung von Schwerstkriminellen und „Gefährdern“. Unmöglich sind die zur Zeit, wenn es um Syrer oder Afghanen geht.
Wer ein Sicherheitsrisiko darstelle, müsse abgeschoben werden, fordert Sahra Wagenknecht, unabhängig vom Herkunftsland.
Wer ein Sicherheitsrisiko darstelle, müsse abgeschoben werden, fordert Sahra Wagenknecht, unabhängig vom Herkunftsland.Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Epoch Times20. Juni 2024

Seit 2021 sind nach Angaben der Bundesregierung 35 sogenannte Gefährder aus Deutschland abgeschoben worden. 129 ausländische „Gefährder“ halten sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden derzeit in Deutschland auf, davon haben 100 in der Vergangenheit einen Asylantrag gestellt. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Frage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht hervor.

Nach der tödlichen Messerattacke eines Afghanen auf einen Polizisten in Mannheim Ende Mai hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigt, die Abschiebung von Schwerstkriminellen und „Gefährdern“ nach Afghanistan und Syrien wieder ermöglichen zu wollen.

Das Innenministerium prüft, ob Abschiebungen in diese Staaten, mit denen Deutschland keine Beziehungen unterhält, über Nachbarstaaten laufen könnten.

Wer sind „Gefährder“?

„Gefährder“ sind Menschen, denen die Polizei schwere politisch motivierte Straftaten bis hin zu Terroranschlägen zutraut. Mit der Frage, wie ausländische „Gefährder“ aus Deutschland abgeschoben oder ferngehalten werden können, befasst sich die Arbeitsgruppe „Status“ im Gemeinsamen Terror- und Abwehrzentrum.

Auf die dort bearbeiteten Fälle bezieht sich die Antwort an Wagenknecht, die den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 11. Juni 2024 umfasst. Demnach sind dort 146 Gefährder bekannt, davon 60 aus Syrien, 13 aus dem Irak und zwölf aus Tadschikistan.

Von den 146 seien die genannten 129 mutmaßlich in Deutschland. Von diesen wiederum hätten 39 einen asylrechtlichen Schutzstatus, bei 30 „Gefährdern“ gelte ein Abschiebeverbot, in 22 Fällen sei der Asylantrag abgelehnt beziehungsweise der Schutzstatus widerrufen worden, neun seien im Asylverfahren.

Kritik von BSW und AfD

Wer ein Sicherheitsrisiko darstelle, müsse abgeschoben werden, unabhängig vom Herkunftsland, erklärt Wagenknecht.

Die von Scholz angekündigte Abschiebeoffensive müsse endlich in die Tat umgesetzt werden, sagte der AfD-Abgeordnete Leif-Erik Holm. „Wer bei uns straffällig wird, hat sein Aufenthaltsrecht verwirkt.“

Auf eine Frage Holms nach Ausländern in deutschen Haftanstalten, teilte das Justizministerium ihm mit, Ende März 2023 seien 24.259 Nichtdeutsche inhaftiert gewesen.

Wie eine Sprecherin des Justizministeriums unter Berufung auf Daten des Statistischen Bundesamtes mitteilte, gab es zu diesem Zeitpunkt insgesamt 58.571 Gefangene und Verwahrte in Justizvollzugsanstalten, einschließlich Untersuchungshaft, Abschiebehaft und Zivilhaft. 1943 Personen seien am Stichtag vorübergehend abwesend gewesen. (dpa/red)



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