In Berlin zeichnen sich Fahrverbote für acht Straßen ab
In der mündlichen Verhandlung über mögliche Dieselfahrverbote in Berlin hat sich am Dienstag die Einführung von streckenbezogenen Fahrverboten in der Hauptstadt abgezeichnet.
Der Vorsitzende Richter Hans-Ulrich Marticke zählte acht Straßen mit insgesamt zwölf Abschnitten auf, auf denen Fahrverbote für Diesel-Pkw und -Lkw wohl nicht zu vermeiden seien. Hierbei handelte es sich allerdings um eine vorläufige Einschätzung nach Vorberatung der beteiligten Berufsrichter. Ein Urteil ist erst am Nachmittag nach Vortrag der Abschlussplädoyers zu erwarten.
Betroffen wären die Leipziger Straße, die Reinhardtstraße, die Brückenstraße, die Friedrichstraße, der Kapweg, Alt Moabit, die Stromstraße und die Leonorenstraße. Bei diesen Straßen kann die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nach eigenen Angaben nicht sicher von einer Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte bis zum Jahr 2020 ausgehen.
Das Verwaltungsgericht wollte sich nicht festlegen, inwiefern Fahrzeuge der Euronorm 6a bis 6e ebenfalls betroffen wären. Ebenso wollte sich das Gericht nicht zu möglichen Ausnahmen etwa für Handwerkerfahrzeuge oder Anwohner äußern. Der Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Dieselfahrverbote in der gesamten Umweltzone habe „nach unserer Ansicht keine Aussicht auf Erfolg“, sagte Marticke.
Im Streit um mögliche Dieselfahrverbote in der Hauptstadt hatte am Morgen vor dem Verwaltungsgericht die abschließende mündliche Verhandlung begonnen. Die beklagte Berliner Senatsverwaltung will Fahrverbote vermeiden. Sie setzt auf Alternativen wie die Förderung von Rad- und öffentlichem Nahverkehr, Elektromobilität sowie auf eine effizientere Verkehrsführung mit mehr Tempo-30-Straßen.
Die DUH will erreichen, dass in der Hauptstadt künftig der jährliche Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft eingehalten wird. Die seit Jahren anhaltende Überschreitung der Grenzwerte zeige, dass bisherige Maßnahmen des Senats zur Reduzierung der NO2-Belastung nicht ausreichten. Nötig seien deshalb Dieselfahrverbote in dem als Umweltzone ausgewiesenen Innenstadtbereich. (afp)
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