Impfpflicht im Gesundheitswesen: Eine Fehleinschätzung?
Nach Ansicht des Vorstands der Deutschen Stiftung Patientenschutz beruht das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen auf einer Fehleinschätzung. Das sagte Eugen Brysch dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben). „Offenkundig wurde ein Gesetz beschlossen, das weder Virusmutationen, Wirkveränderungen der Vakzine noch arbeitsrechtliche und administrative Folgen berücksichtigt“, kritisierte er.
„Deshalb ist davon auszugehen, dass sich die Länder bis zum Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht am 31. Dezember durchwurschteln werden.“ Brysch ergänzte: „Der Bundestag wird sein auf Fehleinschätzungen beruhendes Gesetz kaum zurücknehmen. Natürlich hat das verheerende Auswirkungen für die Beschäftigten, Pflegebedürftigen und Kranken.“ Denn jeder jetzt gehende Mitarbeiter komme nicht wieder zurück.
Über 47.000 Impfpflicht-Verstöße im Gesundheitssektor
Den Gesundheitsämtern der 20 größten Städte Deutschlands sind bisher mehr als 47.000 „Verstöße“ gegen die Impfpflicht im Gesundheitswesen gemeldet worden. Das ergab eine Umfrage der Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland(RND, Donnerstagsausgaben) unter den Städten. Demnach haben Kliniken, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen des Gesundheitswesens den Gesundheitsämtern 47.263 Fälle gemeldet. Bußgelder oder Betretungsverbote hat es aber in keinem einzigen Fall gegeben, teilten die Gesundheitsämter mit.
Die meisten Meldungen kamen aus Berlin (6.541), München (5.330) und Dresden (4.821). Im Verhältnis zur Einwohnerzahl gibt es jedoch in Dresden mit deutlichem Abstand das meiste ungeimpfte Gesundheitspersonal. Dort sind es 867 gemeldete Fälle pro 100.000 Einwohner.
„Teils werden noch Nachweise erbracht“, sagte der Leiter des Dresdner Gesundheitsamts, Frank Bauer, dem RND. Die Behörde habe aber mit deutlich mehr Meldungen gerechnet. „Die Zahlen liegen unter den zunächst erwarteten Meldungen“, sagte Bauer. Demnach habe es in Sachsen noch einen Anstieg der Impfquote beim Personal in Senioreneinrichtungen gegeben. Auf Dresden folgen Bonn mit 531 und Hannover mit 498 gemeldeten Fällen pro 100.000 Einwohner.
Uneinigkeit gibt es zwischen den Städten bei den Fristen und Konsequenzen: In Köln und Bochum haben Ungeimpfte nur zwei Wochen Zeit, sich beim Gesundheitsamt zurückzumelden und einen Impfnachweis vorzulegen, in anderen Städten vier Wochen. Einige Städte wollen keine Bußgelder verhängen, sondern direkt Tätigkeits- und Betretungsverbote aussprechen, wie zum Beispiel Münster.
Auch die Städte Düsseldorf, Essen und Hamburg sprachen auf RND-Nachfrage nur von einem Tätigkeits- oder Betretungsverbot und nicht von einem möglichen Bußgeld. Erste Bußgelder oder Betretungs- und Tätigkeitsverbote wollen die Städte erst ab Mitte Mai aussprechen.
Offene rechtliche Fragen
Die Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen greift seit Mitte März. Aus den Ländern war Kritik an Unsicherheiten bei der Umsetzung laut geworden. Nach dem Scheitern einer allgemeinen Impfpflicht im Bundestag hat die Debatte erneut Fahrt aufgenommen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft forderte eine sofortige Aussetzung. Den Beschäftigten sei nicht vermittelbar, warum sie zur Impfung verpflichtet und ansonsten mit Tätigkeitsverboten belegt würden, während betreute Patienten nicht erfasst würden, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme für die Anhörung.
Der Deutsche Städtetag erläuterte, es sei davon auszugehen, dass Betretungs- und Tätigkeitsverbote voraussichtlich erst im August oder September verhängt werden dürften – die gesetzliche Rechtsgrundlage für die Impfpflicht laufe dann aber bereits am 31. Dezember aus. Der Gesetzgeber sollte sich daher frühzeitig Gedanken darüber machen, ob dann tatsächlich noch Verbote ausgesprochen werden sollten.
Der von der AfD-Fraktion in der Anhörung befragte Allgemeinarzt Gunter Frank forderte, jede Form von Impfpflicht zu stoppen. Er äußerte die Einschätzung, dass es eine „dramatische Untererfassung“ von Impfnebenwirkungen gebe. (afp/dts/dpa/red)
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