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Thüringer AfD-Chef

Immunität aufgehoben: Anklage gegen Björn Höcke auf den Weg gebracht

Schon wieder ist die Immunität des Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke aufgehoben worden.

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Der Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke.

Foto: Sebastian Willnow/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Der Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke wird sich demnächst einer Anklage wegen Volksverhetzung gegen ihn stellen müssen: Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hat nach übereinstimmenden dpa-Informationen aus Ausschusskreisen den Weg für eine Anklage der Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen ihn freigemacht.
Außer den drei AfD-Abgeordneten stimmten demnach alle anwesenden Parlamentarier der erneuten Aufhebung der Immunität Höckes zu. Höcke selbst äußerte auf der Plattform X (früher Twitter), seine Immunität sei bereits zum siebten Mal aufgehoben worden und schrieb von einer „Justizkeule gegen Dissidenten“.
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wirft Höcke vor, sich durch einen Beitrag beim sozialen Netzwerk Telegram der „Volksverhetzung“ schuldig gemacht zu haben. Konkret geht es um einen Beitrag, der auf Höckes Telegram-Kanal im Jahr 2022 erschienen war.
Höcke schrieb unter anderem: „Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen „Allahu Akbar“ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den „ungläubigen“ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.“
Landtagsabgeordnete genießen grundsätzlich Immunität, also Schutz vor Strafverfolgung. Wenn eine Staatsanwaltschaft gegen sie ermitteln will, muss der Justizausschuss des Landtages diesen Ermittlungen zustimmen. Sollte die Staatsanwaltschaft im Ergebnis ihrer Ermittlungen Anklage gegen einen Landtagsabgeordneten erheben wollen, muss das Gremium dieser Anklageerhebung ebenfalls zustimmen.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen bestätigte nach der Entscheidung des Justizausschusses, dass die Behörde Anklage gegen Höcke wegen des Telegram-Posts erheben will. Dies solle zeitnah geschehen. (dpa/dl)

Kommentare

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Melavor 2 Jahren

Schwer erkennbar, was daran volksverhetzend sein mag.

van toybenvor 2 Jahren

„Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen „Allahu Akbar“ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den „ungläubigen“ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.“

Höcke

Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.

Wer viel redet, redet auch viel Unsinn, meistens zum schaden der eigenen Person.

Melavor 2 Jahren

Sagt der Straftechtler oder wer? Schlimm, wenn Menschen, die über keinerlei Rechtskenntnisse verfügen, sich als Fachleute aufspielen und dadurch „ viel Unsinn“ verzapfen. Wie sagen wir Juristen doch so schön: Ein Blick ins Gesetz erweitert die Rechtskennisse.

Andreavor 2 Jahren

Warum haben Politiker überhaupt Immunität?

Muss man sie vor dem Volk, dem sie" dienen" sollen schützen?