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Neufassung des Infektionsschutzgesetzes

Hospitalisierung als maßgebliche Größe – Auskunftspflicht von Beschäftigten beschlossen

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Krankenhauskorridor. Symbolbild.

Foto: iStock

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Lesedauer: 3 Min.

Die Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie orientieren sich künftig vor allem an der Zahl der Menschen, die wegen ihrer Infektion ins Krankenhaus kommen.
Der Bundestag beschloss am Dienstag eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, mit der die Hospitalisierungsrate zur wichtigsten Größe für die Maßnahmen der Länder zur Eindämmung der Pandemie wird.
Beschlossen wurde zudem die Auskunftspflicht von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Heimen zu ihrem Impfstatus.
Die Neuregelungen wurden mit breiter Mehrheit im Bundestag angenommen, sie waren formal Teil des Gesetzes für die Hochwasserhilfen. Konkret ist im neuen Infektionsschutzgesetz vorgesehen, dass die Zahl der Corona-bedingten Krankenhauseinweisungen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen „wesentlicher Maßstab für die weitergehenden Schutzmaßnahmen“ wird.
Weitere Indikatoren „wie die unter infektionsepidemiologischen Aspekten differenzierte Anzahl der Neuinfektionen“, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Anzahl der geimpften Menschen sollen bei der Bewertung des Infektionsgeschehens berücksichtigt werden.

Keine bundesweit einheitliche Werte

Bundesweit einheitliche Werte soll es dafür nicht geben. Die Landesregierungen sollen unter Berücksichtigung der jeweiligen stationären Versorgungskapazitäten in einer Rechtsverordnung selbst Schwellenwerte für die Hospitalisierungsrate festlegen.
Die Auskunftspflicht in Kitas, Schulen sowie Alten- und Pflegeheimen gilt für die Dauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Die Auskunft der Beschäftigten zu ihrem Impfstatus soll der Arbeitsorganisation dienen, arbeitsrechtliche Konsequenzen sind dabei ausgeschlossen.
Vertreter der großen Koalition verteidigten die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. „Die Inzidenz hat an Aussagekraft verloren“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Sabine Dittmar.
Zur Auskunftspflicht sagte sie, wo vulnerable und besonders Schutzbedürftige zusammen kommen, müsse in der Pandemie besondere Vorsicht herrschen. In Krankenhäusern oder Arztpraxen gebe es die Auskunftspflicht bereits.

Neue Auskunftspflicht unter Kritik

Auch Unionsfraktionsvize Stephan Stracke (CSU) sagte in der Debatte, der Inzidenzwert habe „ein Stück weit an Bedeutung verloren“. Er verwies zugleich darauf, dass die Zahl der Neuinfektionen künftig weiterhin mit herangezogen würden.
Die Linken-Abgeordnete Gesine Lötzsch kritisierte die neue Auskunftspflicht. „Unausgegorene Gesetzesänderungen zerstören das Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern“, sagte sie. „Das lehnen wir ab.“ Der Bundesregierung warf sie Versagen bei der Impfkampagne vor – die Quote der Geimpften sei in anderen EU-Ländern deutlich höher.
Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki begründete in der Debatte, warum seine Fraktion der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes nicht zustimmen wolle. „Diese Regierung lässt völlig im Dunklen, wann und unter welchen Bedingungen der bestehende Ausnahmezustand aufgehoben wird“, kritisierte Kubicki. „Massive Grundrechtseinschränkungen lassen sich nicht mehr begründen.“ (afp/oz)

Kommentare

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retneug reiemekuerkvor 4 Jahren

Hospitalisierungsquote - auch im Bundestag?

Bei den ganzen Aus- und Auffälligkeiten im politischen Verhaltensspektrum können nur noch massive Rederechtseinschränkungen gegen diese pandemische Logorrhoe helfen.

Man wird doch sicherlich einige prostituiert wissenschaftlich Tätige finden, die Inzidenzwerte für krankhafte Geschwätzigkeit in Volksvertretungsräumlichkeiten festlegen.

egon samuvor 4 Jahren

Weil das mit der Intensivbetten Abschaffung/Förderung so klasse geklappt hat, macht die Büttelpolitik noch ein Geschenk an alle Krankenbett- und Einweisungsbetrüger.

Natürlich wird nicht erfasst, wer als "vollständig Geimpfter" erkrankt ins Krankenhaus muß.

Weil damit die ganze Fake von "Schutzimpfung" in sich zusammen stürzen würde.

Wichtig ist nur liebe Genossen, immer die "Ungeimpften" als Schuldige für jede Verschärfung und Rechteraub zu nennen.

Ihr habt einfach sowas von fertig.....

freddvor 4 Jahren

So ist es / hat so gar der Bankkaufmann gesagt, wenn man die geimpft mit Testen würde kämen wir nie aus dieser "Pandemie"

Hildegard Hardtvor 4 Jahren

Was sagte Jens Spahn heute in der BPK zum Thema Auffrischungsimpfung und STIKO-Empfehlung?

"Die völlig unabhängige STIKO gibt erst nach intensiver Prüfung von Impfstoffen und der Risiko/Nutzen-Abwägung eine Impfempfehlung ab, die wir danach als Grundlage für unsere Entscheidungen verwenden.

Allerdings kann unabhängig davon eine Impfung auch präventiv ohne STIKO-Empfehlung (Auffrischungsimpfung!) erfolgen, um in dringenden Situationen Zeitverluste zu vermeiden."

Damit wird die Umgehung der STIKO gerechtfertigt, denn was unter "dringenden Situationen" zu verstehen ist, ist eine reine Ermessensfrage.