Hintergrund: Grundsteuer zahlen alle

Alle Menschen in Deutschland zahlen Grundsteuer, auch die, die zur Miete wohnen. Berechnet wird sie nach dem Wert der Immobilien - basierend auf Einheitswerten von 1964 im Westen und 1935 im Osten. Damit ist Omas altes Häuschen genausoviel wert wie die hochmoderne Villa von 2017.
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Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequelle der Kommunen. Die Basiswerte stammen von 1964 (West) und 1935 (Ost).Foto: iStock
Epoch Times16. Januar 2018

Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die seit über 20 Jahren kritisierte Grundsteuer verfassungswidrig ist und reformiert werden muss. Anlass sind Bürger-Klagen und Vorlagen des Bundesfinanzhofes.

Seiner Ansicht nach ist die Berechnungsgrundlage der Steuer so veraltet, dass Werte „fernab realer Maßstäbe willkürlich“ festgesetzt würden. Bund und Länder streiten seit über 22 Jahren um ein Reform der Steuer.

Grundsätzlich sind alle Bürger davon betroffen: Immobilienbesitzer, aber auch Mieter, weil Eigentümer die Steuer als Betriebskosten anteilig auf Mieten umlegen können. 2015 betrug die Grundsteuer für ein Grundstück mit Einfamilienhaus in größeren Städten knapp 600 Euro im Jahr. Wohnungen in Mehrfamilienhäusern kosteten dort mit 229 Euro knapp doppelt so viel wie im Bundesdurchschnitt.

Nun plädieren die verschiedenen Interessenverbände, vom Haus- und Grundbesitzerverein bis zum Mieterbund, für Reformmodelle, die jeweils ihre Klientel bevorzugen.

Die Grundsteuer steht den bundesweit über 11.000 Kommunen zu und bringt ihnen rund 14 Milliarden Euro im Jahr. Die Steuer ist damit die drittwichtigste Geldquelle der Kommunen.

Kritik: Omas Häuschen ist steuerlich genauso viel wert wie die Villa von 2017

Die Grundsteuer wird auf Grundlage des Wertes der Immobilien berechnet. Im Westen sind diese Einheitswerte allerdings seit 1964 unverändert und im Osten gar seit 1935. Ein Grundstück mit „Omas Häuschen“ von 1964 hat deshalb steuerlich den gleichen Wert wie eine 2017 nebenan erbaute Villa, obwohl zwischen den Verkaufswerten der beiden Objekte Welten klaffen.

Zudem bleiben rasante Wertentwicklungen im Immobilienmarkt unberücksichtigt: Ein Kläger aus Berlin führte dazu an, dass der Wert von Grundstücken an der Mauer nach der Wiedervereinigung um das Zehnfache gestiegen seien, weil sie als Filetstücke mitten in der Stadt liegen.

Die Bundesregierung hat eingeräumt ein, dass Einheitswerte veraltet sind. Verzerrungen würden jedoch auf einer zweiten Stufe durch die Multiplikation mit Steuermesszahlen behoben.

Die Größe dieser Zahl hängt davon, ob das Grundstück unbebaut ist oder darauf ein Ein- oder Mehrfamilienhaus steht. Den so ermittelten Wert multiplizieren die meisten Gemeinden dann nochmals mit einem von ihnen festgelegten Hebesatz. Er reicht von 80 bis über 900 Prozent des Produkts aus Einheitswert und Steuermesszahl und liegt im Bundesdurchschnitt bei über 400 Prozent.

Eine Reform der Grundsteuer wird erwartet

Die Verfassungshüter werden wegen ihrer kritischen Fragen an den Vertreter der Bundesregierung aller Voraussicht eine Reform der Grundsteuer einfordern. Welches Modell sie dabei bevorzugen, das des Bundestags oder eine reine Bodensteuer, und welche Übergangsfristen sie dazu einräumen, blieb am Dienstag offen.

Die Länder verständigten sich nach zähem Ringen 2016 auf ein Modell, wonach unbebaute Grundstücke auf Grundlage des Bodenrichtwerts, also den durchschnittlichen Verkaufspreisen, bemessen werden sollten. Bei bebauten Grundstücken sollte dann zusätzlich noch der Gebäudewert ermittelt werden. Der Nachteil: Die Erhebung der Gebäudewerte auf den bundesweit 35 Millionen Grundstücken ist so aufwendig, dass die Steuerreform bis zu zehn Jahre dauern könnte.

Der Mieterbund plädiert für eine Bemessung der Grundsteuer ausschließlich am Grundstückswert. Solch eine Reform wäre nicht nur schnell umzusetzen. Grundstücke in Innenstädten, die als Spekulationsobjekt unbebaut bleiben, könnten dann als Bauanreiz deutlich höher besteuert werden. (afp)

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