Heute im Bundestag: Der Weg zum deutschen Pass soll einfacher werden

Die Ampel-Koalition will das Staatsangehörigkeitsrecht reformieren. Heute wird erstmals über einen Gesetzentwurf beraten, der Einbürgerungen vereinfachen und doppelte Staatsbürgerschaften grundsätzlich ermöglichen soll.
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Rund 14 Prozent der Menschen in Deutschland haben keinen deutschen Pass.Foto: iStock
Epoch Times30. November 2023

Vor der Debatte im Bundestag über das neue Staatsbürgerschaftsrecht hat Integrations-Staatsministerin Reem Alabali-Radovan (SPD) für die geplanten Erleichterungen geworben.

„Mit den Regelungen zur Akzeptanz der Mehrstaatigkeit und den verkürzten Einbürgerungsfristen begibt sich Deutschland auf Augenhöhe mit erfolgreichen Einwanderungsländern wie den USA und Kanada“, erklärte die SPD-Politikerin. Deutschland sei „immer ein Einwanderungsland“ gewesen und werde nun ein „modernes Einwanderungsland“. Als „entscheidend“ wertete die Staatsministerin, „dass wir endlich die Mehrstaatigkeit zulassen“.

Die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts ist ein zentrales Vorhaben der Ampel-Koalition. Der Gesetzentwurf wird erstmals im Plenum debattiert und geht dann zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse.

Einbürgerungsfrist

Menschen aus dem Ausland, die schon lange legal in Deutschland leben, sollen sich künftig bereits nach fünf Jahren um den deutschen Pass bewerben können. Bislang beträgt die Frist im Regelfall acht Jahre.

Bei „besonderen Integrationsleistungen“ soll eine Einbürgerung künftig sogar schon nach drei Jahren möglich sein. Dies können etwa gute Sprachkenntnisse, ehrenamtliches Engagement oder sehr gute Leistungen in Schule oder Beruf sein.

Doppel-Pass

Bislang galt bis auf wenige Ausnahmen das Prinzip: Wer die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt, muss die alte Staatsbürgerschaft ablegen. Künftig soll Mehrstaatigkeit grundsätzlich möglich sein.

Der Entwurf verweist darauf, dass viele Zugewanderte bislang vor dem Verzicht auf die alte Staatsbürgerschaft zurückscheuen – auch wegen emotionaler Verbundenheit zu ihrem Herkunftsland beziehungsweise dem ihrer Eltern.

Bekenntnis zum Grundgesetz

Das auch bisher schon verlangte Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung wird präzisiert. Der Entwurf stellt klar, dass „antisemitisch, rassistisch, fremdenfeindlich oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen“ mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind. Auf Anregung des Bundesrats soll diese Auflistung erweitert werden um „geschlechtsspezifische oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Handlungen.

Lebensunterhalt

Grundsätzlich soll nur die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wer den Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige aus eigenen Mitteln bestreiten kann.

Es gibt allerdings eine Reihe von Ausnahmen, etwa für einstige „Gastarbeiter“, die bis 1974 nach Deutschland gekommen sind oder frühere DDR-Vertragsarbeiter, außerdem für alle, die in den zurückliegenden zwei Jahren mindestens 20 Monate in Vollzeit gearbeitet haben sowie deren Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner bei einer familiären Gemeinschaft mit mindestens einem Kind.

Einbürgerungsfeier

Die Einbürgerungsurkunde soll grundsätzlich im Rahmen einer öffentlichen Feier ausgehändigt werden.

Zahlen und Fakten

Das Bundesinnenministerium beziffert die Zahl der Menschen, die mit ausländischer Staatsbürgerschaft in Deutschland leben, auf rund zwölf Millionen. Von diesen halten sich demnach rund 5,3 Millionen seit mindestens zehn Jahren in Deutschland auf. Rund 14 Prozent der Menschen in Deutschland hätten keinen deutschen Pass.

Der Vorlage zufolge ist außerdem der Doppel-Pass in der Praxis in Deutschland längst zum Normalfall geworden: Von den Menschen, die im Jahr 2021 eingebürgert wurden, hätten 69 Prozent noch mindestens eine weitere Staatsbürgerschaft.

Kinder

Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern sollen künftig ohne weiteren Vorbehalt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Bislang lag die Frist bei acht Jahren. Prinzipiell können in Deutschland geborene Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erhalten und dauerhaft behalten.

Sprachkenntnisse

Besondere Erleichterungen sollen für Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration gelten, die oft schon Jahrzehnte in Deutschland leben. Diese älteren Migranten sollen künftig keinen schriftlichen Deutsch-Test mehr machen müssen, um eingebürgert zu werden.

Auch sollen sie keinen schriftlichen Einbürgerungstest mehr absolvieren müssen. Mit diesen Erleichterungen soll die „Lebensleistung“ dieser älteren Generation gewürdigt werden, heißt es in dem Entwurf. (afp/ks)



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