Heute im Bundestag: Debatte über Kinderbonus und Sonderzahlungen für Hartz-IV-Empfänger

Epoch Times12. Februar 2021

Familien und Unternehmen sollen in der Corona-Pandemie erneut zusätzlich entlastet werden. Das entsprechende Gesetz wurde am Freitag (12. Februar) erstmals im Bundestag beraten.

Vorgesehen ist ein einmaliger Kinderbonus von 150 Euro für alle, die Anspruch auf Kindergeld haben. Zudem sind weitere Hilfen für Unternehmen vorgesehen.

Der Kinderbonus von 150 Euro für die Bezieherinnen und Bezieher von Kindergeld, der im Mai gezahlt werden soll, wurde mit den Erschwernissen durch die Corona-Krise begründet. Einen solchen Bonus von damals 300 Euro hatte es für Familien auch im vergangenen Jahr gegeben.

Bis Ende 2022 verlängert werden soll außerdem der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Restaurants. Diese Corona-Sonderregel würde sonst Ende Juni 2021 auslaufen. Erweitert werden zudem für Unternehmer die Möglichkeiten des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021. Hier soll der Höchstbetrag auf zehn Millionen Euro verdoppelt werden, bei Zusammenveranlagung auf 20 Millionen Euro.

„Wir tun ganz konkret etwas, um die zu unterstützen, die jetzt noch durchhalten müssen“ sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) im Bundestag zum Kinderbonus für Familien und den Entlastungen für Unternehmen.

Redner der Opposition kritisierten die niedrigere Mehrwertsteuer für die Gastronomie und die Regelungen zum Verlustrücktrag als unzureichend. „Wir würden uns noch etwas mehr Wums aus ihrer Bazooka wünschen“. sagte der FDP-Politiker Markus Herbrand an Scholz gewandt.

Eine Umsatzsteuersenkung helfe den Gastronomen nichts, wenn sie keinen Umsatz hätten, sagte der Grünen-Politiker Danyal Bayaz. Er drang auch auf einen längeren Zeitraum für den Verlustrücktrag. Für die Linke forderte Fabio de Masi erneut eine Vermögensabgabe für Millionäre zur Finanzierung der Corona-Folgen.

Zu den Hilfen für sozial Schwache sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD): „Die Menschen, die ohnehin schon wenig Geld haben, stehen in der Corona-Pandemie vor zusätzlichen Belastungen.“ Ihnen solle nun schnell und konkret geholfen werden.

Von einer „Scheinlösung“ sprach dagegen Linken-Parteichefin Katja Kipping. Schließlich fielen Mehrkosten aufgrund der Corona-Krise in jedem Monat an und nicht nur einmal. Das neue Gesetz soll am 1. April in Kraft treten.

Der Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Adolf Bauer, nannte die am Freitag beratenen Maßnahmen „einen Anfang“, der aber nicht ausreiche. Statt einer Einmalzahlung von 150 Euro forderte er „100 Euro pro Monat und Kopf für Armutsbetroffene während der Pandemie“. Zudem müssten auch Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag einbezogen werden.

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, kritisierte, die vorgesehenen Entlastungen seien „kaum mehr als ein Trostpflaster“. Auch sie forderte monatliche Aufschläge auf die Grundsicherung statt einer Einmalzahlung und warf der Regierung vor, sie habe „die Schwächsten in der Gesellschaft viel zu lange hingehalten“. (afp)



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