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Zu viel gezahlt? Hartz-IV-Rückforderungen kosten oft mehr als sie einbringen

Wie eine Anfrage der Linken ergab, entstanden durch die Hartz-IV-Rückforderungen von Kleinstbeträgen bis 100 Euro drei Mal so hohe Verwaltungskosten.

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Die Verwaltungskosten bei Rückforderungen zu viel überwiesener Hartz-IV-Leistungen sind enorm hoch.

Foto: Ralf Hirschberger/zb/dpa/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Rückforderungen zu viel überwiesener Hartz-IV-Leistungen kosten die Jobcenter oft mehr, als sie einbringen. Die Verwaltungskosten bei kleineren und Kleinstbeträgen übersteigen die eigentlichen Rückzahlungen deutlich, wie eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag zeigt.
Im Jahr 2018 wurden demnach insgesamt rund 1,3 Millionen Rückzahlungsforderungen über Beträge bis 100 Euro gestellt. 30 Millionen Euro kamen dadurch wieder herein. Dem standen allerdings mehr als dreimal so hohe Verwaltungskosten von 72 Millionen Euro – zum Beispiel in Form von Mahnungen – gegenüber.
Bei Rückforderungen von Kleinbeträgen bis 50 Euro waren die Verwaltungskosten viermal höher als die Einnahmen und bei Kleinstbeträgen bis 25 Euro sogar mehr als sieben mal so hoch (Einnahmen 3,4; Verwaltung 24,5 Millionen Euro).
Die Linke forderte eine Bagatellgrenze für Rückforderungen zwischen 50 und 100 Euro. Die Gründlichkeit bei Hartz IV Rückforderungen stehe im krassen Gegensatz zur Laxheit, wenn es um Steuerbetrug im großen Stil wie bei Cum-Ex gehe. (dpa)

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