Verfassungsrichter stoppen 40 Millionen Euro teures Volksbegehren zu Grundeinkommen

Im Frühjahr 2020 hatte eine Volksinitiative mehr als zehntausend Unterschriften für einen Gesetzesentwurf zur „Erprobung eines bedingungslosen Grundeinkommens im Land Hamburg“ gesammelt. Die Hamburgische Bürgerschaft setzte den Gesetzesvorschlag aber nicht um. Nun entschied ein Gericht darüber.
Der Hamburger Hafen feiert dieses Wochenende seinen 834. Geburtstag.
Der Hamburger Hafen.Foto: Georg Wendt/dpa
Epoch Times12. Juli 2023

Das Volksbegehren „Hamburg soll Grundeinkommen testen“ darf nicht stattfidnen. In der beantragten Form ist es mit höherrangigem Recht nicht vereinbar, wie am Mittwoch das Hamburgische Verfassungsgericht entschied. Zwar fehle dem Stadtstaat nicht die Gesetzeskompetenz, der Vorschlag sei aber „nicht klar genug gefasst“, um den Stimmberechtigten eine Entscheidung zu ermöglichen. (Az: HVerfG 12/20)

Im Frühjahr 2020 hatte eine Volksinitiative mehr als zehntausend Unterschriften für einen Gesetzesentwurf zur „Erprobung eines bedingungslosen Grundeinkommens im Land Hamburg“ gesammelt. Die Hamburgische Bürgerschaft setzte den Gesetzesvorschlag aber nicht um. Daraufhin beantragten die Initiatoren im September 2020 ein Volksbegehren.

Der Hamburger Senat hält dies für unzulässig. Bei dem Grundeinkommen handle es sich um „öffentliche Fürsorge“, für die ausschließlich der Bund zuständig sei. Zudem sprengten die Kosten den zulässigen Rahmen eines Volksbegehrens. Sie würden voraussichtlich auch deutlich über den veranschlagten 40 Millionen Euro liegen.

2.000 Menschen sollten drei Jahre lang ein monatliches Einkommen bekommen

Ziel der Initiative ist ein wissenschaftlicher Modellversuch zur Erforschung der Wirkung, Akzeptanz und Umsetzbarkeit von Varianten des Grundeinkommens. Verschiedene Versuchsgruppen, insgesamt mindestens 2.000 Menschen, sollen hierfür drei Jahre lang voraussetzungslos und ohne Bedürftigkeitsprüfung ein monatliches Einkommen erhalten. Zumindest teilweise soll anderweitiges Einkommen aber angerechnet werden können.

Hierzu stellte nun das Hamburgische Verfassungsgericht klar, dass ein solcher Modellversuch die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes nicht verletzen würde. Zwar gehe es um „öffentliche Fürsorge“. Bundesrecht lasse hier aber Modellvorhaben zur Weiterentwicklung des Sozialsystems zu.

„Vorgelegter Entwurf nicht klar genug gefasst“

Das Volksbegehren scheitere aber daran, „dass der vorgelegte Entwurf nicht klar genug gefasst ist“. Die sich aus dem Demokratieprinzip ergebenden Anforderungen zum Schutz der Freiheit der Stimmberechtigten, sich für oder gegen den Modellversuch zu entscheiden, würden nicht eingehalten.

„Die Stimmberechtigten müssen überblicken können, ob der als Ziel des Modellversuchs formulierte Erkenntnisgewinn mit der vorgeschlagenen Regelung erreicht werden kann“, forderten die Hamburger Verfassungsrichter. Dem stünden hier aber „Widersprüchlichkeiten und Lücken“ entgegen.

So erwecke das Vorhaben den Eindruck, das Grundeinkommen werde „bedingungslos und ohne Bedürftigkeitsprüfung an die Teilnehmenden ausgezahlt“. Andererseits solle es aber doch die Prüfung und Anrechnung anderweitiger Einkünfte geben.

Auch fehlten Regelungen zu den „wesentlichen Schnittstellen mit anderen Gesetzen“, etwa zur Pfändung. Zudem sei offen, ob und wie der Preisanstieg seit 2020 berücksichtigt werden solle. (afp)



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