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Hamburger Anwalt: Corona-Lockdown könnte auch gegen Europarecht verstoßen

Der Hamburger Anwalt Karpenstein sieht Anhaltspunkte dafür, dass die jüngst verlängerte Corona-Lockdown für Unternehmen auch das Europarecht verletzen könnte. Dennoch bleibe es riskant, demonstrativ Läden zu öffnen.

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Foto: iStock

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Die vor allem über den Messenger „Telegram“ getragene Kampagne, die unter dem Namen „Wir machen auf“ Unternehmen dazu aufruft, entgegen geltenden Corona-Lockdown-Bestimmungen ihre Geschäfte zu öffnen, bewegt weiter die Gemüter. Am kommenden Montag (11.1.) soll die Aktion stattfinden und wie der „Nordkurier“ berichtet, planen einige Betroffene tatsächlich, sich an der Protestaktion zu beteiligen.
Die Läden entgegen geltenden Corona-Vorschriften zu öffnen, stellt für Unternehmen ein Risiko dar. Für Ordnungswidrigkeiten sieht das Infektionsschutzgesetz Bußgelder bis zu 2.500 oder 25.000 Euro vor, bei vorsätzlichen Übertretungen sogar Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren.

Europarecht als Chance

Der Hamburger Rechtsanwalt Rolf Karpenstein sieht im Europarecht, auf das seine Kanzlei spezialisiert ist, einen potenziellen Angriffspunkt, um die Corona-Maßnahmen gegen Unternehmer zu Fall zu bringen.
Im Gespräch mit dem Nordkurier sagt er, dass die deutschen Corona-Bestimmungen Rechte von Wirtschaftsteilnehmern auf freien Dienstleistungsverkehr, auf Niederlassungsfreiheit und auf freien Warenverkehr berühren. Er ist der Auffassung, dass es eines konkreten Nachweises einer akuten Gesundheitsgefahr bedarf, um Unternehmen solche Rechte einzuschränken oder zu entziehen.
Dies sei im Bereich des Corona-Lockdowns nicht der Fall, vielmehr werde ein Generalverdacht ausgesprochen:
„Der sogenannte Lockdown beschränkt gesunde Menschen und Wirtschaftsteilnehmer, von denen keine konkrete Gesundheitsgefahr für andere ausgeht.”
Karpenstein bezweifelt auch, dass die Maßnahmen überhaupt dazu geeignet sind, Risikogruppen bestmöglich in ihrer Gesundheit zu schützen.

Anwalt wirbt für Klagepatenschaften

Rückendeckung bekommt er von dem Kollegen Ralf Ludwig von „Anwälte für Aufklärung“. Dieser erklärt auf Telegram, er sei ebenfalls der Auffassung, Europarecht könne „durch Verordnungen der Bundesländer und der verfassungswidrigen informellen Zusammenkunft der Regierungschefs nicht ausgehebelt werden“.
Allerdings sagt er, dass es „vorab keine absolute Rechtssicherheit“ gebe und es deshalb „auf den Mut der Unternehmer“ ankomme, ob diese bereit seien, sich ein Bußgeldverfahren, Strafverfahren oder eine gewerberechtliche Sanktion einzuhandeln, um auf diesem Wege die Überprüfung der Corona-Bestimmungen zu erzwingen.
Unternehmern, die es tatsächlich darauf ankommen lassen, sicherte Ludwig namens der „Anwälte für Aufklärung“ seine Unterstützung zu. Darüber hinaus rief er interessierte Bürger dazu auf, mittels „Klagepatenschaften“ das finanzielle Risiko für Betroffene aus einem Prozess zu minimieren.

Verlängerung löste bei vielen Unternehmern Entsetzen aus

Dass Bund und Länder am Dienstag eine Verlängerung und zum Teil noch weitere Verschärfung der in Kraft befindlichen Corona-Maßnahmen um drei Wochen beschlossen haben, hat in den Reihen vieler Selbstständiger für Entsetzen gesorgt.
„Wir sind Unternehmer, die Mitarbeiter beschäftigen und somit Existenzen sichern, den Leuten ein Vergnügen bieten und immer brav ihre Steuern und Abgaben in diesem Staat bezahlt haben“, ist in den Foren der Protestaktion zu lesen.
Viele weisen darauf hin, wie viel sie bereits im Frühjahr des Vorjahres aus eigener Tasche in Hygienemaßnahmen und Konzepte investiert hatten, um die Infektionsgefahr in ihren Betrieben zu minimieren. Dass sie – obwohl es kaum belastbare Beweise dafür gibt, dass sich massenhaft Menschen in Geschäften oder Hotels mit Corona angesteckt haben – nun wieder lahmgelegt werden, betrachten sie als Vertrauensbruch vonseiten der Politik.
Während Lebensmittelläden und Drogerien nicht von den Lockdown-Maßnahmen betroffen sind und Unternehmen mit hohem Digitalisierungsgrad Schadensminimierung betreiben können, treffen die Einschränkungen andere Unternehmen im Übermaß. Dies betrifft nicht nur Unternehmen der Kulturbranche, Schausteller oder Hotels, sondern auch und vor allem die Modebranche, die stark von temporären Trends abhängig ist.

Modebranche leidet besonders stark unter Corona-Lockdown

Die „Welt“ zitiert Schätzungen der Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE). Diesen zufolge würden im stationären Handel bis Ende Januar bis zu einer halben Milliarde Modeartikel unverkauft bleiben. Im schlimmsten Fall dauert der Lockdown so lange an, bis schon wieder die Lieferungen für die nächste Saison anstehen.
Trotz zum Teil erheblicher Rabatte im Schlussverkauf, die wiederum die Gewinnspanne der Händler schmälern, werden bereits jetzt etwa zehn Prozent der gelieferten Kleidungsstücke unverkauft bleiben.
Bereits im Vorfeld der Verlängerungsentscheidung vom Dienstag hatte sich der Handelsverband Deutschland (HDE) mit einem flammenden Appell an Bundeskanzlerin Angela Merkel gewandt und dabei von einer existenziellen Gefahr für 50.000 Geschäfte und 250.000 Arbeitsplätze durch den Lockdown gesprochen. Bewirkt hat der Appell wenig, die Beschränkungen wurden verlängert.
 

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