Hamburg – wo Quarantäne als Schulschwänzen zählen kann – Bußgelder denkbar

Nächste Woche beginnt in Hamburg die Schule. Schülern, die in Corona-Risikogebieten im Urlaub waren und anschließend in Quarantäne müssen, droht Ungemach.
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Präsenzunterricht? Fernunterricht? Quarantäne? Das neue Schuljahr droht erneut etwas chaotisch zu werden.Foto: iStock
Von 29. Juli 2020

Schulsenator Ties Rabe (SPD) sieht die Zeit, in der Schüler wegen einer Quarantäne nach Reisen in Corona-Risikogebiete nicht zur Schule können, als Schulschwänzen an. Er sagte: „Ich sage ganz offen: Wenn hier tatsächlich – trotz intensiver Warnungen der Schulleitungen – einzelne Familien wissentlich dieses Risiko eingegangen sind und jetzt die Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teilnehmen können, dann ist das in meinen Worten Schulschwänzen und wird entsprechend geahndet.“

Auf der Landespressekonferenz erklärte der Schulsenator, dass die Ahndung „unter klugen pädagogischen Abwägungen“ vollzogen werden müsse. „Da ist vieles möglich. Von ermahnenden Gesprächen und vielem mehr.“

Wenn Eltern sehr klar gegen entsprechende Auflagen verstoßen hätten, dann könnten auch Bußgelder verhängt werden, so der Schulsenator. Das gelte auch „in Fällen, bei denen ein solches Verhalten regelhaft vorkomme“, so „News4teachers“.

Die Schulferien enden in Hamburg am 5. August. Der Sozialbehörde zufolge sind bereits mehrere hunderte Reiserückkehrer aus Risikogebieten bekannt und in Quarantäne.

Baden-Württemberg hebt Präsenzpflicht der Schüler auf

In Baden-Württemberg reicht hingegen ab dem nächsten Schuljahr eine formlose Meldung der Eltern an die Schule, wenn ihre Kinder nach den Sommerferien nicht am Präsenzunterricht teilnehmen wollen. Es muss kein Attest vom Arzt vorgelegt werden. Das Abstandgebot entfällt, über eine Maskenpflicht für ältere Schüler wird beraten.

Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) stellte Anfang Juli in Stuttgart den Plan für die schulische Bildung vor. So sollen Schüler zwar grundsätzlich im Klassenzimmer lernen, Präsenzunterricht sei die Regel. „Wir streben so viel Präsenz an wie möglich“, erklärte Eisenmann. Es gelte:

Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies der Schule formlos melden. Dann müssen die Kinder aus der Ferne mitlernen. Eine Attestpflicht für Schüler besteht nicht.“

Das Abstandsgebot soll – wie derzeit schon an Grundschulen und Kitas – auch in den weiterführenden Schulen entfallen. Wenn 1,5 Meter weiterhin als Distanzgebot gelten würden, könnten nicht alle Schüler gleichzeitig unterrichtet werden. Es würde mehr Platz sowie für die kleineren Gruppen auch mehr Lehrer als bisher benötigt.

Lehrerverbands-Chef: Schulen nicht gut vorbereitet

Heinz-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbands, kritisierte, dass die Bundesländer auf den Schulbeginn nicht gut vorbereitet seien.

So gebe es zum einen keine guten organisatorischen Vorbereitungen dafür, den Präsenzunterricht so zu entzerren, dass auch mit Abstandsregel gearbeitet werden könne. Schulen hätten nicht genug Räume, um alles zu gewährleisten. Zum anderen lägen keine Konzepte für einen zielführenden Fernunterricht vor.

Gegenüber der „Bild am Sonntag“ sagte er: „Alle bisherigen Konzepte können nicht davon ablenken, dass die Schulen weder auf den Normalbetrieb noch auf den Fernunterricht gut vorbereitet sind. Hier wird der Öffentlichkeit Sand in die Augen gestreut.“

Fatal sei auch, dass die Corona-Konzepte der Kultusministerien nicht zwischen älteren und jüngeren Schülern unterschieden. Alle Altersstufen würden in einen Topf geworfen. Hinzu komme: „Die Isolierung von Lerngruppen wird spätestens in der Oberstufe mit ihrem Kurssystem nicht mehr funktionieren.“

(Mit Material von dpa)



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