Hamburg und NRW beschließen zusätzliche Einschränkungen
Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie haben Nordrhein-Westfalen und Hamburg verschärfte Schutzmaßnahmen erlassen. Die Landesregierung in Düsseldorf teilte am Sonntag mit, dass nahezu „alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land“ eingestellt werden. Von Montag an müssen demnach alle Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos und Museen in NRW schließen.
Ab Dienstag werde dann auch der Betrieb von Fitnessstudios, Schwimmbädern sowie Saunen untersagt. Auch Zusammenkünfte in Sportvereinen und anderen Freizeiteinrichtungen sowie Kurse in Volkshochschulen und Musikschulen seien dann verboten. Der Zutritt zu Einkaufszentren in Nordrhein-Westfalen wird nach Angaben der Landesregierung nur noch „zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein“. Für Restaurants und Hotels gelten den Angaben zufolge ebenfalls strenge Auflagen.
Angesichts der Corona-Pandemie sei es notwendig, „Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte“ unverzüglich zu vermeiden, erklärt Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). „So sehr das für viele Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen.“ Die Regelungen sollen wie die bereits verfügten Schulschließungen zunächst bis zum 19. April gelten.
Auch Hamburg schränkt öffentliches Leben weiter ein.
Auch in Hamburg wird das öffentliche Leben weiter eingeschränkt. Dort sind von Montag an alle Veranstaltungen und Versammlungen verboten, wie die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz mitteilte. Dies gelte unabhängig von der Zahl der Teilnehmer. Für Veranstaltungen im privaten Bereich wie etwa Hochzeiten oder Trauerfeiern gelten demnach Ausnahmeregelungen.
Zudem werden auch in Hamburg alle Bars, Clubs, Diskotheken und Spielhallen sowie Theater, Museen, Kinos und Schwimmbäder geschlossen. Restaurants und Kantinen dürfen den Angaben zufolge nur öffnen, wenn die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, „dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist“. Die Anordnungen gelten zunächst bis Ende April. Zuvor hatten bereits andere Bundesländer wie Bayern und Berlin ähnliche Maßnahmen ergriffen. (afp)
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