Hamburg bekommt Pandemiegesetz – Bürgerschaft darf sich nachträglich äußern

Die Fraktionen von SPD, Grünen und CDU haben in Hamburg einen Entwurf für ein Pandemiegesetz in die Bürgerschaft eingebracht. Diese soll künftig über Pandemie-Maßnahmen der Exekutive binnen 24 Stunden informiert werden und diese erörtern können – nicht jedoch aufheben.
Titelbild
Ortseingangsschild von Hamburg.Foto: iStock
Von 4. Dezember 2020

Am Mittwoch haben die Fraktionen von SPD, Grünen und CDU einen Entwurf für ein eigenes Pandemiegesetz auf Landesebene in die Hamburger Bürgerschaft eingebracht. Ziel der Vorlage ist es, das Defizit an parlamentarischer Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu verringern und dem bestehenden Ungleichgewicht gegenüber Exekutive und Judikative entgegenzuwirken.

Pandemiegesetz schreibt Informationspflicht gegenüber Bürgerschaft fest

Vorbild für das Vorhaben war das Land Baden-Württemberg, das vor einigen Wochen ein Pandemiegesetz verabschiedet hat. Wie bereits dieses soll auch der Hamburger Vorstoß die Beteiligung des Parlaments an der Kontrolle von Pandemie-Maßnahmen absichern, die wie auch bisher zuerst im Wege der Verordnung in Geltung gesetzt werden.

Wie „Hamburg 1“ berichtet, soll das Gesetz die Exekutive dazu verpflichten, alle Rechtsverordnungen, die sie im Fall einer Pandemie erlässt, innerhalb von 24 Stunden nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vorzulegen. Dem Senat soll eine Informationspflicht auferlegt werden: Vereinbarungen im Bund-Länder-Gremium und erlassene Maßnahmen müssen der Bürgerschaft mitgeteilt und zur Beratung vorgelegt werden.

Eine Kompetenz, die Verordnungen aufzuheben, ist damit jedoch nicht verbunden. Dafür müsste der jeweils zuständige Gesetzgeber erst das Gesetz ändern, auf welches sich die Verordnung beruft. Wer die Verordnung für gesetz- oder verfassungswidrig hält, wird weiterhin die Gerichte zur Klärung anrufen müssen.

„Stresstest für unsere parlamentarische Demokratie“

Wie die „Welt“ analysiert, ist das Ziel des Gesetzes, den Informationsfluss zu verbessern und eine nachgelagerte kritische Erörterung mit den Abgeordneten zu institutionalisieren. Insbesondere in Hamburg, wo Landtagsabgeordnete ehrenamtlich tätig sind, also ein „Feierabendparlament“ besteht, hält es der Senat für nicht machbar, Verordnungen bereits im Vorfeld durch die Bürgerschaft debattieren zu lassen. Dies lasse Verzögerungen befürchten, die der Dringlichkeit der Maßnahmen nicht angemessen wären.

Dennoch sind die Abgeordneten aus den Reihen der Initiatoren zufrieden mit dem Vorstoß. Dennis Thering von der CDU meint, das Gesetz stärke das Parlament insgesamt und es sei gelungen, „die Debatte um mehr Parlamentsbeteiligung in der Corona-Pandemie zu einem erfolgreichen Ergebnis zu führen“. Grünen-Fraktionschefin Jennifer Jasberg meint, das Gesetz helfe, den mit der Pandemie verbundenen „Stresstest für unsere parlamentarische Demokratie“ zu bestehen.

Hamburgs Verwaltungsgericht übte Druck aus

Dirk Kienscherf von der SPD spricht von einem „verantwortungsvollen parlamentarischen Umgang mit dieser schweren Krise“ und hofft, dass die Impfstoffentwicklung dazu beitragen könne, dass die Anwendung des Gesetzes zeitlich befristet bleiben könne.

Gänzlich freiwillig kam der Vorstoß der Fraktionen möglicherweise nicht. Im November hatte das Verwaltungsgericht Hamburg einen Senatsbeschluss zur Schließung von Fitnessstudios aufgehoben und geurteilt, eine Generalklausel reiche nicht mehr aus, um den Hamburger Senat zu Schritten dieser Art zu ermächtigen. Eine stärkere Einbindung der Bürgerschaft sei jedenfalls erforderlich.



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