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Rechtsausschuss des Bundestags

Härtere Strafen gegen Klimaaktivisten? Keine Mehrheit für Unionsantrag

Die Union will „Straßenblockierer“ härter bestrafen. Ein entsprechender Antrag ist jedoch im Rechtsausschuss des Bundestags gescheitert.

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Klimaaktivisten der Bewegung Letzte Generation blockieren die Elbbrücken stadteinwärts.

Foto: Jonas Walzberg/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Ein Antrag der Unionsfraktion zur Verschärfung der Strafen wegen Aktionen von Klimaaktivisten hat im Rechtsausschuss des Bundestags keine Mehrheit gefunden. Der Antrag mit dem Titel „Straßenblockierer und Museumsrandalierer härter bestrafen – Menschen und Kulturgüter vor radikalem Protest schützen“ sei nur von der CDU/CSU-Fraktion unterstützt worden, teilte der Bundestag am Mittwoch mit. Die anderen Fraktionen von SPD, Grünen, FDP, Linkspartei und AfD hätten dagegen gestimmt.
Der Antrag zielte darauf ab, mit Verschärfungen im Strafrecht auf die Klimaproteste zu reagieren. Als konkrete Anlässe wurden die Blockaden von Straßen und Angriffe auf Kunstwerke durch Aktivisten der Klimabewegung angeführt.
Der Unionsantrag forderte unter anderem, den derzeit geltenden Strafrahmen für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr von drei Monaten bis fünf Jahren anzuheben. Dabei sollte eine Strafe schon möglich sein, „wenn die Blockade dazu geeignet ist, Leib und Leben eines Menschen zu gefährden, und die Täter nur billigend in Kauf nehmen, dass Rettungsdienste nicht zu Unfallopfern durchkommen“.
Um „Kunstwerke und Kulturgüter als Teil unseres kulturellen Erbes“ besser vor mutwilligen Beschädigungen zu schützen, sollte nach den Unionsplänen zudem der Strafrahmen für gemeinschädliche Sachbeschädigung angepasst werden. Geplant war auch hier ein erhöhtes Strafmaß mit einer Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten. (afp/dl)

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