Grundrenten-Entwurf aus dem Arbeitsministerium stößt in CDU-Kreisen auf wachsende Bedenken

Vor einem "bürokratischen Monster" warnte der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats, Wolfgang Steiger, im Zusammenhang mit der Umsetzung des Grundrentenkonzepts von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
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Die Deutsche Rentenversicherung hatte, in einer Stellungnahme zum Grundrentenkonzept aus dem Arbeitsministerium, scharfe Kritik geäußert und sogar verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet.Foto: Soeren Stache/dpa
Epoch Times22. Januar 2020

Nach der deutlichen Kritik der Deutschen Rentenversicherung am Grundrenten-Entwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wächst in der Union der Widerstand gegen eine schnelle Verabschiedung. „Eine so klare Kritik an einem Gesetzesvorhaben durch eine Behörde habe ich noch nie gesehen“, sagte Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann dem „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe). „So darf die Grundrente auf keinen Fall umgesetzt werden“, betonte der Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT).

Der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats, Wolfgang Steiger, warnte wegen des befürchteten Verwaltungsaufwands durch die Grundrente vor einem „bürokratischen Monster“.

Finanzierung der Grundrente weiter unklar

Auch Sozialpolitiker in der Union sind unzufrieden. Der CDU-Rentenexperte Peter Weiß wies darauf hin, dass die Finanzierung der Grundrente weiter ungeklärt sei. „Unsere klare Erwartung ist: Bis zur Kabinettsbefassung muss das Finanzierungskonzept vorliegen“, sagte Weiß dem „Handelsblatt“. Außerdem müsse Heil die Probleme bei der Einkommensprüfung lösen, die von der Rentenversicherung beschrieben worden seien.

Die Behörde hatte darauf hingewiesen, dass bei der von der Union geforderten Prüfung weder pauschal besteuerte Kapitalerträge und Minijobs noch Einkommen aus dem Ausland berücksichtigt werden könnten. Außerdem sei der Aufbau eines Datenaustauschs zwischen Rentenversicherung und Finanzämtern bis 2021 unrealistisch.

In ihrer Stellungnahme für das Arbeitsministerium stellte die Rentenversicherung das geplante Inkrafttreten der Grundrente zum 1. Januar 2021 infrage. Allein für die vorgesehene Einkommensprüfung bestehe „ein Mehrbedarf von mehreren tausend Stellen“, heißt es darin.(afp)

 



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