Grüne: Gutachten soll AfD-Verbot im Bundestag prüfen

Bei den Grünen gibt es viele, die an der Verfassungsmäßigkeit der AfD zweifeln. Eine Gruppe von Abgeordneten schlägt jetzt vor, dass dazu ein Gutachten beauftragt wird.
Bei Demonstrationen wird häufig der Ruf nach einem Verbot der AfD laut. Über einen Verbotsantrag müsste in jedem Fall das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Bei Demonstrationen wird häufig der Ruf nach einem Verbot der AfD laut. Über einen Verbotsantrag müsste in jedem Fall das Bundesverfassungsgericht entscheiden.Foto: Sebastian Willnow/dpa
Epoch Times6. Dezember 2024

Abgeordnete der Grünen haben im Bundestag einen Antrag eingebracht, um eine mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD prüfen zu lassen. Anders als der bereits angekündigte Vorstoß der Gruppe um den CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz für ein AfD-Verbot sieht dieser neue Antrag zunächst eine Beauftragung von Gutachtern durch die Präsidentin des Bundestages vor. Die Gutachter sollten dann nach den Vorstellungen der Antragsteller die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsantrags prüfen.

Über beide Anträge könnte in der nächsten Sitzungswoche in erster Lesung beraten werden. Allerdings steht die Tagesordnung für die Woche vor Weihnachten nicht final fest.

Neuer Antrag sieht vorgeschaltete Prüfung vor

Zu den Initiatorinnen des neuen Antrags gehört die Grünen-Abgeordnete Renate Künast. Sie sagt, ein Parteiverbotsverfahren könne nur Erfolg haben, wenn eine umfassende Grundlage an belastbaren Beweisen vorliege. Deshalb sollten mit Sorgfalt rechtlich wirksame Belege gesammelt und geprüft werden – „auf dieser Grundlage wollen wir dann über die Einleitung des Verfahrens entscheiden“.

Die Befürworter eines AfD-Verbotsverfahrens um Wanderwitz wollen dagegen direkt vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob die AfD verfassungswidrig ist. Das ist nach Artikel 21 Grundgesetz möglich. Der AfD müsste im Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Ein Parteiverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Das Ziel der Gruppe um Wanderwitz ist es, dass der Bundestag einen entsprechenden Beschluss fasst. (dpa/red)



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