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Grüne: Familiennachzug-Pläne verstoßen gegen Kinderrechte – FPD begrüßt „restriktive Handhabung“ des Nachzugs

"Seehofers Kriterien sind ein erneuter Bruch mit der UN-Kinderrechtskonvention", sagt Grünen-Chefin Annalena Baerbock. Unterdessen lobt FDP-Chef Christian Lindner die geplante Begrenzung des Familiennachzugs.

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Flüchtlinge warten an der deutsch-österreichischen Grenze.

Foto: Armin Weigel/Archiv/Symbolbild/dpa

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Die Grünen haben die Pläne von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zum Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus massiv kritisiert.
„Seehofers Kriterien sind ein erneuter Bruch mit der UN-Kinderrechtskonvention“, sagte Grünen-Chefin Annalena Baerbock dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Donnerstagausgaben).
Einem RND-Bericht zufolge will Seehofer den Familiennachzug an strenge Kriterien knüpfen – Empfängern von Sozialleistungen wie Hartz IV etwa soll demnach verwehrt werden können, Familienmitglieder nach Deutschland zu holen.
„Der im Koalitionsvertrag ohnehin schon geschredderte Familiennachzug wäre mit dem Ausschluss von Empfängern von Sozialleistungen komplett tot“, bemängelte Baerbock.
Wenn das Ringen der SPD um eine humane Flüchtlingspolitik ernst gemeint gewesen sei, brauche es ein unverzügliches Veto der Sozialdemokraten. Die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) müsse klarstellen, „dass das gar nicht geht“, forderte Baerbock.
Der Familiennachzug ist für Flüchtlinge mit dem eingeschränkten subsidiären Schutz seit zwei Jahren ausgesetzt. Er soll ab August für monatlich 1000 Angehörige sowie Härtefälle wieder ermöglicht werden, wie Union und SPD vereinbart hatten. Bundesrat und Bundestag hatten dem zugestimmt.

Lindner lobt geplante Begrenzung des Familiennachzugs

FDP-Chef Christian Lindner lobte die geplante Begrenzung des Familiennachzugs. „Ich begrüße eine restriktive Handhabung des Familiennachzugs. Die Aufnahmekapazitäten sind eben endlich“, sagte Lindner den RND-Donnerstagsausgaben. Die Zahl 1000 sei aber eine „willkürliche Setzung, die ausdrücklich nicht in jedem Monat erreicht werden sollte“.
Der CSU-Position fehle außerdem eine positive Komponente, „die Integrationsleistung anreizt und honoriert“. Das sei im aktuellen Gesetzentwurf des Innenministeriums „unterbelichtet“, kritisierte Lindner.
Nach welchen Kriterien diese maximal 1000 Menschen ausgewählt werden, soll das jetzige Gesetz Seehofers regeln. Dem RND-Bericht zufolge sollen lediglich Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und minderjährige unverheiratete Flüchtlinge nachzugsberechtigt sein. Ausgenommen vom Nachzug sollen auch Menschen bleiben, deren Ehen nicht im Herkunftsland geschlossen wurden. (afp)

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