Neues Gesetz zur Lohngerechtigkeit: Informationspflicht zu Löhnen in Betrieben über 200 Mitarbeiter

Größere Betriebe ab 500 Mitarbeiter sollen regelmäßig in Bezug auf ihre Lohngerechtigkeit geprüft werden, sofern sie keine gültige Tarifverträge abgeschlossen haben. Auch Betriebe über 200 Mitarbeiter haben eine Informationspflicht zu ihren Löhnen.
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Die Informationspflicht zur Lohngerechtigkeit gilt in Betrieben ab 200 Mitarbeitern, sofern sie keine gültigen Tarifverträge abgeschlossen haben.Foto: Oliver Berg / Symbolbild/dpa
Epoch Times6. Oktober 2016

Die große Koalition auf ein Gesetz zur Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern geeinigt: Es sieht für größere Betriebe ohne Tarifbindung Informationsansprüche vor. Die Spitzen der Regierungsparteien vereinbarten außerdem schärfere Sicherheitsgesetze. Die Entscheidungen zur Rente wurden bis Anfang November vertagt.

Die Einigung präsentierten die Fraktionschefs von Union und SPD am Donnerstagabend in Berlin. Die Verständigung zur Lohngleichheit sieht vor, dass in Firmen ab 200 Mitarbeitern Anspruch auf Informationen über die Bezahlung besteht. Sie sollen die Bezahlung nachweisen und dokumentieren müssen, wie Fraktionschef Thomas Oppermann (SPD) sagte. Ausgenommen würden Betriebe, die gültige Tarifverträge abgeschlossen haben.

Prüfverfahren zur Lohngleichheit in Betrieben ab 500 Mitarbeiter

In Betrieben ab 500 Mitarbeitern soll mit dem Gesetz die Pflicht eingeführt werden, mindestens alle fünf Jahre ein so genanntes Prüfverfahren zur Lohngleichheit einzuleiten. Kapitalgesellschaften ab 500 Mitarbeitern sollen regelmäßig einen Bericht über ihre Lohnstruktur vorlegen müssen.

Die Einigung sei „ein großer Schritt nach vorn für die Lohngleichheit“, sagte Oppermann.  Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sprach von einem „tollen Fortschritt für Frauen, Männer und die Tarifeinheit“. Der Widerstand gegen das Gesetz aus der Union sei enorm gewesen.

CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt zeigte sich mit der Einigung zufrieden: Die Neuregelung sei wesentlich weniger bürokratisch als ursprünglich von Schwesig vorgesehen, sagte sie.

Kritik kam von der Opposition: Weil das Gesetz erst ab einer Mitarbeiterzahl von 200 gelte, bleibe es für die meisten Frauen wirkungslos, erklärten die Grünen-Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke und Ulle Schauws. (AFP)

 

 



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