Gericht verurteilt Linken-Politiker Beutin wegen Hausfriedensbruchs bei Protestaktion
Im Zusammenhang mit einem „Klimaprotest“ im modernen, erst kurz zuvor in Betrieb genommenen, Kohlekraftwerk Datteln IV im Februar 2020 ist der Linken-Bundestagsabgeordnete Lorenz Gösta Beutin vom Amtsgericht Recklinghausen am Donnerstag wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden. Beutin wurde nach Gerichtsangaben eine Geldstrafe von insgesamt 3.750 Euro auferlegt. Nach Auffassung des Gerichts hatte der Parlamentarier widerrechtlich das Grundstück des Uniper-Kraftwerks betreten.
Der Klimapolitiker aus Kiel nannte das Urteil einen „Schlag ins Gesicht der friedlichen Klimaschutzbewegung“ und kündigte an, dagegen in Berufung gehen zu wollen. Beutin war nach eigenen Angaben als sogenannter parlamentarischer Beobachter an der Aktion des Protestbündnisses „Ende Gelände“ beteiligt. Er sei mit einer gelben Weste auch als solcher zu erkennen gewesen.
„Ich bleibe dabei: Die parlamentarische Beobachtung ist gelebtes Grundgesetz, es braucht bei Protesten, auch auf dem Privatgelände eines Kohlekonzerns, die Anwesenheit unabhängiger Beobachter“, erklärte der Bundestagsabgeordnete. Vor diesem Hintergrund fordere seine Partei, „die rechtliche Grauzone zur parlamentarischen Beobachtung“ zu beenden und im Versammlungsrecht festzuschreiben.
Dem Amtsgericht zufolge existiert eine solche Sonderrolle als parlamentarischer Beobachter juristisch gesehen nicht. Zudem sei Beutin bei der Protestaktion eindeutig nicht als neutraler Beobachter, sondern als aktiver Teilnehmer aufgetreten.
Vor dem Gebäude des Gerichtsgebäudes demonstrierten am Verhandlungstag nach Angaben eines Sprechers von Beutin rund 50 Klimaaktivisten von Fridays for Future, Ende Gelände und Extinction Rebellion sowie Anhänger der Linken. (afp/er)
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