Gericht: Alleinstehende gesunde Männer können nach Afghanistan abgeschoben werden
Alleinstehende gesunde Männer im Erwerbsalter dürfen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nach Afghanistan abgeschoben werden.
Das Gericht lehnte am Dienstag den Antrag eines Manns ab, ein Abschiebeverbot festzustellen. Die bestehenden Erkenntnisse ließen nicht den Schluss zu, dass jeder Rückkehrer aus Europa in Kabul so gefährdet sei, dass ihm eine „unmenschliche oder erniedrigende Behandlung“ drohe. (Az. A 11 S 316/17)
Der Asylbewerber war laut Gericht im Iran aufgewachsen und im Herbst 2015 nach Deutschland gekommen. Er machte geltend, dass ihm in Afghanistan aufgrund der dortigen Sicherheitslage und der schlechten humanitären Bedingungen eine Verelendung drohe. Als abgeschobener Rückkehrer aus Westeuropa werde er in der afghanischen Gesellschaft stigmatisiert. Er habe dort auch kein Netzwerk, das ihn unterstützen könne.
Der Verwaltungsgerichtshof befasste sich nach eigenen Angaben intensiv mit den Lebensbedingungen von Menschen, die aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben werden. Danach sei das Gericht nicht überzeugt, dass dem Kläger in Kabul die Verelendung drohe, auch wenn Rückkehrer dort auf „extrem widrige Lebensbedingungen“ träfen.
Der Verwaltungsgerichtshof ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zu. Diese Nichtzulassung kann allerdings durch eine Beschwerde vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht in Leipzig angefochten werden. (afp)
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