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Auswahl "politisch beeinflusst"

Gericht stoppt Bundesfinanzhof-Vizepräsidentin

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Justitia.

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Lesedauer: 2 Min.

Der Bund muss eine Neuauswahl für den Vizeposten des Bundesfinanzhofs (BFH) treffen. Nach dem Verwaltungsgericht verwarf auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München die Ernennung der früheren SPD-Politikerin Anke Morsch zur Vizepräsidentin als rechtswidrig, wie das Gericht am Montag mitteilte. Es gab damit den Anträgen von drei Vorsitzenden Richtern des BFH statt, die sich ebenfalls beworben hatten. Rechtsmittel gegen die VGH-Entscheidung gibt es nicht mehr. (Az. 6 CE 21.2708 u.a.)
Morsch war bis 2017 Justizstaatssekretärin im Saarland und ist Präsidentin des saarländischen Finanzgerichts. Sie bewarb sich neben mehreren Richtern des Bundesfinanzhofs auf die seit einem Jahr vakante Vizepräsidentenstelle.
Das zuständige Bundesjustizministerium gab Morsch den internen Bewerbern im Auswahlverfahren den Vorrang. Dies sorgte auch innerhalb der Richterschaft für Kritik. Die Auswahl wurde als politisch beeinflusst eingestuft, Morsch die nötige Kompetenz abgesprochen.
Über die Kompetenzfrage entschied der VGH nicht. Er ließ auch offen, ob der Bund bei der Ausschreibung auf eine richterliche Erfahrung am BFH verzichten durfte. Jedenfalls sei der Leistungsvergleich und damit die Auswahl fehlerhaft erfolgt. Daher sei das Recht der Konkurrenten auf gleichen Zugang zum öffentlichen Amt verletzt.
So sei unklar, welches Anforderungsprofil der Beurteilung Morschs zugrunde liege. Zudem sei nicht berücksichtigt worden, dass die konkurrierenden Vorsitzenden BFH-Richter ein ranghöheres Amt innehaben. Daher müsse der dort erzielten Beurteilung ein höheres Gewicht beigemessen werden.
Anderthalb Jahre lang war bei Deutschlands oberstem Finanzgericht auch der Chefposten vakant. Ende Januar wurde dann Hans-Josef Thesling zum Präsidenten ernannt. Er war zuvor Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf. Auch hier hatte es Kritik und BFH-internen Widerstand wegen mangelnder BFH-Erfahrung gegeben. (afp/red)

Kommentare

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Jo-Palmervor 3 Jahren

Wow, diese Meldung geht runter wie Butter!

Bravo an den BFH.

Kann ja nicht angehen, dass Politiker die höchsten Richterstellen in Deutschland vereinnahmen, womit deren Befangenheit nicht ausschließbar ist.

Dieselbe Haltung hätte man sich auch beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe gewünscht, als das ehemalige CDU-Mitglied Herr Harbarth ohne eigentliche Richtererfahrung zum Vorsitzenden des BVerfG ernannt wurde, und kurze Zeit später von der Ex-BK Merkel zum feudalen Diner eingeladen wurde. Auch die Benennung von Herrn Harbath erscheint politisch beeinflusst und sollte vom BVerfG Karlsruhe endlich revidiert und rückgängig gemacht werden. Solange Habarth beim BVerfG verweilt, erscheint das BVerfG weiterhin als befangen. Die von Hr. Harbarth gesprochenen Urteilen deuten auf politischmotivierte Urteile, die eher die Regierungsinteressen schützen anstatt die Verfassungsrechte für alle Bürger. Sehr fragwürdig das BVerfG.

Umso erfreulicher die Klarheit und Nüchternheit des BFH. So sollte Justiz sein, unparteiisch und unabhängig.

Mariavor 3 Jahren

Bananenrepublik!

Germaniavor 3 Jahren

"Die Auswahl wurde als politisch beeinflußt eingestuft." Das Gleiche bitte jetzt auch beim BVerfG und vielen anderen Landgerichten und Richtern ebenso feststellen, vielleicht klappts dann auch mal mit Urteilen ohne vorheriges Abendessen;-)