Gericht setzt Hotspotregel in Meck-Pomm teilweise außer Kraft
Das Oberverwaltungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern hat die Corona-Hotspotregel des Bundeslands teilweise außer Kraft gesetzt. Für das Erklären eines Gebiets zu einem Hotspot hätte der Landtag eine konkrete Gefahr feststellen und konkrete Maßnahmen für einzelne Gebiete beschließen müssen, teilte das Gericht am Freitag in Greifswald mit. Dabei habe das Parlament einen großen Entscheidungsspielraum. (AZ. 1 KM 221/22 OVG)
Zwar hatte der Landtag am 24. März einen entsprechenden Beschluss für alle Kreise und Städte gefasst, die Voraussetzungen dafür hätten aber nicht vorgelegen. Die laut Gesetz erforderliche Ausbreitung einer deutlich ansteckenderen Virusvariante kann laut den Richtern nur angenommen werden, wenn eine neue Variante festgestellt wird. Der Verweis auf die Omikron-Variante gelte nicht, weil sie schon zu Jahresbeginn aufgetreten sei.
Für die Hotspotregel gebe es im Grundsatz eine ausreichende Begründung, urteilten die Richter. Weitergehende Schutzmaßnahmen erlaubt das Gesetz, wenn wegen einer besonders hohen Zahl an Neuinfektionen eine Überlastung der Krankenhäuser droht. Das muss jedoch für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt einzeln festgestellt werden. Der Beschluss des Landtages hätte differenzierter sein müssen. Pauschal das ganze Bundesland zu einem Hotspot zu erklären, reiche nicht aus.
Ein Auslaufen der Hotspotregel ist ohnehin zum 27. April geplant. Bereits in der vergangenen Woche fiel die 3G-Regel weitestgehend weg. Neben Mecklenburg-Vorpommern hatte sich Hamburg nach Auslaufen des Bundesinfektionsschutzgesetzes im März zu Hotspots erklärt. (afp/dl)
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