Gericht: „Roma-Familie Ramadani ist nicht in Deutschland verwurzelt“ – Abschiebung rechtmäßig
Bereits im Januar 2018 wurde die Roma-Familie Ramadani aus Heidelberg nach Serbien abgeschoben. Grund war die erneute Kündigung des Vaters durch einen Ausbildungsbetrieb aufgrund seines Verhaltens. Deshalb entschied das Regierungspräsidium nun, dass die Duldung der Familie erloschen sei, berichtet die „Rhein-Neckar-Zeitung“.
Freunde der Familie, eine Initiative und der Asylarbeitskreis setzten sich nach der Abschiebung für die Familie ein. Sie wollten erreichen, dass die Stadt und das Regierungspräsidium, die Familie unverzüglich zurückholen. Eine eigens beauftragte Rechtsanwältin reichte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe ein, der am Dienstag abgelehnt wurde.
Dieser sollte erwirken, dass das Land Baden-Württemberg, die Familie vorläufig nach Deutschland zurückholt. Sechs Jahre hatten die beiden Elternteile mit ihren vier Kinder mit einer Duldung in Heidelberg gelebt. Ein Kind wurde in Heidelberg geboren. Im Kindergarten und im Stadtteil sollen Mitarbeiter und Nachbarn ihnen eine „gelungene Integration“ bescheinigt haben.
Gericht folgt Argumentation des Regierungspräsidiums
Das Gericht folgte allerdings in seinem Beschluss der Argumentation des Regierungspräsidiums. In der Begründung heißt es, „die Abschiebung sei aller Voraussicht nach rechtmäßig gewesen“. Die dem Familienvater erteilte Duldung sei mit der Kündigung des Ausbildungsverhältnisses erloschen. Zwar kann in einem solchen Fall eine weitere Duldung erteilt werden, um eine andere Ausbildungsstelle zu finden – jedoch nur einmalig.
Allerdings wurde dem 30-Jährigen bereits Anfang 2017 schon einmal gekündigt. Eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund „gelungener Integration“ wollte das Gericht auch nicht erteilen, da für das Gericht eine gelungene Integration nicht gegeben war. Denn der Vater wurde bereits bei zwei anderen Ausbildungsbetrieben aufgrund seines Verhaltens fristlos gekündigt.
Gericht: „Familie Ramadani ist nicht in Deutschland verwurzelt“
Das Gericht erklärt zudem, dass die Familie „zum Zeitpunkt ihrer Abschiebung weder in Deutschland verwurzelt noch in ihrem Herkunftsland entwurzelt gewesen ist“. Gerade in wirtschaftlicher Sicht sei die fehlende Integration auffällig, war die Familie doch auf Sozialleistungen angewiesen. Der Vater habe zwar einen Job in Aussicht gehabt, aber, so das Gericht, „ob er diesen auch nur bis zum Ende der Befristung behalten hätte, erscheint zweifelhaft“.
Der jetzige Beschluss des Verwaltungsgerichtes ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwältin der Familie könnte beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Beschwerde einlegen. Die Anwältin war sich am Dienstag gegenüber der RNZ noch nicht sicher, ob sie dies tun wird. (er)
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