Gericht kippt Osterausflugs-Verbot für Einheimische in Mecklenburg-Vorpommern

Schloß Schwerin, der Sitz des Parlaments von Mecklenburg-Vorpommern.
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Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommerns hat die österlichen Reisebeschränkungen für Einheimische außer Vollzug gesetzt. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Gründe für die Entscheidung im Eilverfahren sollen später veröffentlicht werden. Die Landesregierung hatte angeordnet, dass Tagesausflüge auf die Ostseeinseln, in die Gemeinden entlang der Ostseeküste, in die Stadt Waren an der Müritz sowie in weitere Gemeinden auch für Bürger Mecklenburg-Vorpommerns verboten seien.
Ursprünglich wollte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) damit auch Osterausflüge auf die häusliche Umgebung beschränken. Ein Osterspaziergang an der Ostseeküste wäre demnach von Karfreitag bis Ostermontag ausschließlich den Einwohnern der Küstengemeinden möglich gewesen.
Gegen die Restriktionen hatte unter anderem ein Greifswalder Rechtsanwalt geklagt. Für Auswärtige bleibt die Reise über Ostern nach Mecklenburg-Vorpommern jedoch bis auf gewisse Ausnahmen untersagt. (afp)
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