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Gericht: Bundesregierung muss IS-Frau und Kinder aus Syrien holen – sonst droht Zwangsgeld

Die Bundesregierung muss eine deutsche IS-Frau und ihre Kinder aus Syrien zurückholen - sonst droht eine Strafe von 10.000 Euro. Bisher holte die Regierung nur das jüngste, schwerkranke Kind der Familie zurück.

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Frauen von Kämpfern des Islamischen Staates.

Foto: DELIL SOULEIMAN/AFP via Getty Images

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Lesedauer: 1 Min.

Wenn die Bundesregierung eine deutsche mutmaßliche Anhängerin der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) und zwei ihrer Kinder nicht bis Ende des Monats aus Syrien nach Deutschland zurückholt, kann ein Zwangsgeld von 10.000 Euro festgesetzt werden. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht nach Angaben vom Montag.
Die Mutter und ihre Kinder halten sich im Flüchtlingslager Al-Hol in Nordsyrien auf.
Das Gericht hatte die Bundesregierung bereits im August vergangenen Jahres dazu verpflichtet, der Frau und dreien ihrer Kinder Reisedokumente auszustellen und sie nach Deutschland zu bringen. Die Bundesregierung brachte jedoch nur das jüngste, schwerkranke Kind der Frau zurück nach Deutschland.
Hinsichtlich der Frau und der anderen beiden Kinder weigerte sich die Regierung jedoch und erhob Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Bundesregierung legt Beschwerde ein

Diese wurde im November als unbegründet zurückgewiesen. Die Frau und ihre Kinder beantragten, der Bundesregierung unter Androhung eines Zwangsgelds von 10.000 Euro eine Frist zu setzen. Dem gab das Verwaltungsgericht nun statt, weil die Bundesregierung ihren Verpflichtungen „bislang nur unzureichend“ nachgekommen sei.
„In Anbetracht der bereits verstrichenen sechs Monate müsse es möglich sein, die Antragsteller bis zum 31. März 2020 zurückzuholen“, teilte das Gericht mit. Die Bundesregierung legte bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. (afp/so)

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