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Gericht: Berliner Bezirk darf AfD-Landesparteitag am Sonntag untersagen

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Die Oberbaumbrücke in Berlin und der Fernsehturm.

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Das Berliner Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg darf dem AfD-Landesverband laut einem Gerichtsbeschluss untersagen, in einem Gemeinschaftshaus am Sonntag seinen Parteitag abzuhalten. Das Berliner Verwaltungsgericht gab einem AfD-Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am Mittwoch nicht statt.
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hatte dem dortigen AfD-Bezirksverband im Juli die Nutzungserlaubnis für den Parteitag erteilt, diese im August jedoch wieder aufgekündigt – weil es sich, wie das Bezirksamt erst später erfuhr – um einen Landesparteitag handelte.
Der Landesverband wollte auf dem Parteitag sein Schiedsgericht neu wählen lassen. Der Bezirk begründete die Absage damit, dass er bezirkliche Räume wie das Gemeinschaftshaus Lichtenrade nur den im Bezirk gebildeten Kreisverbänden oder Bezirksgruppen überlässt. Diese Vergabepraxis sei nicht zu beanstanden, entschied das Verwaltungsgericht nun. Die AfD hatte sich darauf berufen, dass der Veranstaltungsraum ihr auch in den Jahren 2017 und 2018 für Landesparteitage zur Verfügung stand.
Das geschah dem Gericht zufolge aber offenbar nur, weil das Bezirksamt annahm, es handele sich um Veranstaltungen auf Bezirksebene. Auch verstoße der Bezirk nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da er auch bei anderen Parteien nicht von seinen Vorgaben abweiche.
Dem „Tagesspiegel“ hatte die Partei im Vorfeld mitgeteilt, im Falle einer derartigen Gerichtsentscheidung müsse der Parteitag wohl ausfallen. Die Berliner AfD kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. (afp)

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