Gelockerte Corona-Regeln für Urlaubsrückkehrer im Sommer
Vor der Sommerferienzeit greifen Erleichterungen bei den Corona-Regeln fürs Verreisen ins Ausland: Urlaubsrückkehrer und andere brauchen bei der Einreise nach Deutschland jetzt vorerst keine 3G-Nachweise für Geimpfte, Genesene oder Getestete mehr.
Angesichts der aktuellen Pandemie-Entwicklung könne die bisherige Nachweispflicht für alle ab zwölf Jahren entfallen, heißt es zur Begründung. Gesetzliche Maskenpflichten in Flugzeugen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln gelten aber weiterhin. Das geht aus einer geänderten Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums hervor, die heute in Kraft trat und zunächst bis zum 31. August gilt.
Die Luftfahrtbranche begrüßte die Aufhebung der 3G-Vorgaben. In Anbetracht stark rückläufiger Corona-Fallzahlen und eines niedrigen Infektionsrisikos in Flugzeugen sei dies der einzig richtige Schritt, erklärte der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft. Zudem seien in fast allen Lebensbereichen 3G-Regelungen seit Wochen ausgelaufen. „Auch deshalb ist es verhältnismäßig und angebracht, dass nun bei Flugreisen entsprechend nachgesteuert wird.“
3G-Einreiseregeln erstmal „ausgesetzt“
Ressortchef Karl Lauterbach (SPD) hatte deutlich gemacht, dass die 3G-Einreiseregeln nun bis Ende August „ausgesetzt“ würden. Damit sind die großen Schulferien in 11 der 16 Länder bis zum Ende abgedeckt – in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland gehen die Sommerferien noch bis Anfang September. Wie es dann mit den Einreiseregeln weitergeht, ist vorerst offen. Wird keine Anschlussregelung beschlossen, würden alle Vorgaben auslaufen.
Die Luftfahrtbranche dringt jetzt schon auf weitergehende Lockerungen für Passagiere. In einem nächsten Schritt sollte die Bundesregierung nun auch bei der Maskenpflicht in Flugzeugen umsteuern und – wie bereits zahlreiche Länder – auf Freiwilligkeit setzen, bekräftigte der Bundesverband erneut. Die Maskenpflicht sei Passagieren nicht mehr nachvollziehbar zu vermitteln und führe immer mehr zu kaum vermeidbaren Auseinandersetzungen. Der Verband wies auf leistungsfähige Lüftungssysteme und Luftfilter in den Maschinen hin.
Maskenpflicht besteht weiterhin
In Deutschland ist die bundesweite Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vorerst bis 23. September gesetzlich festgelegt. Beförderer sind verpflichtet, die Einhaltung durch Stichproben-Kontrollen zu überwachen. Auch im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen gilt weiterhin Maskenpflicht, die die Länder anordnen. Die EU-Gesundheitsbehörde ECDC und die Luftsicherheitsagentur EASA empfehlen seit Mitte Mai nicht mehr generell verpflichtendes Maskentragen in Flughäfen und Flugzeugen. Wenn am Abflug- oder Zielort eine Maskenpflicht im Verkehr besteht, sollte dies aber weiter auch in Maschinen gelten. (dpa/red)
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