GdP: Bundespolizei nicht berechtigt Reise-Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten zu untersuchen
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat vor großen Problemen bei der Durchsetzung der Quarantäne-Auflagen für Reiserückkehrer gewarnt, die aus Corona-Risikogebieten des Schengen-Raums an deutschen Flughäfen ankommen. Derzeit habe die Bundespolizei „weder die personelle Kapazität noch die ausreichende Infrastruktur an den Flughäfen“, um diese Passagiere zu überprüfen, sagte der GdP-Vizevorsitzende Sven Hüber der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe).
Die Bundespolizei ist zudem nach seinen Angaben rechtlich nur dazu befugt, die aus Schengen-Staaten eintreffenden Passagiere beim Verdacht der unerlaubten Einreise zu kontrollieren. „Ansonsten wird das schwierig“, sagte Hüber.
Die Bundesregierung hat eine ganze Reihe von Gebieten im Schengen-Raum zu Corona-Risikogebieten erklärt. Dies bedeutet, dass Rückkehrer bei der Einreise nach Deutschland einen negativen Test auf das neuartige Coronavirus vorlegen oder sich zwei Wochen lang in häusliche Quarantäne begeben müssen. Entscheidend für die Einstufung als Risikogebiet ist, dass die Zahl der Neuinfektionen bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner liegt. (afp)
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