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EU-Vertragsverletzungsstreit

Gauweiler droht mit neuer Verfassungsbeschwerde gegen Bundesregierung

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Peter Gauweiler im März 2015.

Foto: THOMAS KIENZLE/AFP/Getty Images

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Lesedauer: 3 Min.

Der ehemalige CSU-Politiker Peter Gauweiler droht im Streit um die Macht des Bundesverfassungsgerichts in Europa mit einer neuen Verfassungsbeschwerde. Anlass ist das Vertragsverletzungsverfahren, das die EU-Kommission am Mittwoch gegen Deutschland eingeleitet hat, um die Karlsruher Richter zum Einlenken zu zwingen. Damit überschreite die EU-Kommission ihre Kompetenzen.
Die Bundesregierung müsse das Vertragsverletzungsverfahren „ausnahmslos zurückweisen“, fordert Gauweiler in der FAZ (Freitagsausgabe). „Das von der EU-Kommission initiierte Vertragsverletzungsverfahren stellt einen erneuten Ultra-vires-Akt dar“, sagte er. „Die EU-Kommission erkläre damit die vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 5. Mai 2020 festgestellte Verletzung des Wahlrechts, des Rechtsstaatsprinzips und der unveränderbaren Verfassungsidentität des Grundgesetzes durch EU-Institutionen faktisch für unbeachtlich.“
Im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens hat nun die Bundesregierung Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach Ansicht von Gauweiler gibt es nur eine Möglichkeit: Die Regierung müsse dieses Verfahren „ausnahmslos zurückweisen“, sie habe diesbezüglich keinerlei Ermessen, könne sich also auch nicht auf einen Kompromiss mit Brüssel einlassen, auf den jetzt viele hoffen.

„Pflicht zur Verteidigung der deutschen Verfassungsidentität“

Gauweiler leitet diese Notwendigkeit gerade aus dem umstrittenen Urteil vom Mai vergangenen Jahres ab, das der Anlass für die offene Auseinandersetzung zwischen der EU-Kommission und Deutschland ist. Das Bundesverfassungsgericht habe in dieser Entscheidung ausdrücklich festgestellt, dass Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte weder am Zustandekommen noch an der Umsetzung, Vollziehung oder Operationalisierung von „Ultra vires“-Akten mitwirken dürfen.
„Diese Pflicht zur Verteidigung der deutschen Verfassungsidentität bindet die Bundesregierung deshalb auch im laufenden Vertragsverletzungsverfahren, das sie ausnahmslos zurückweisen muss“, fordert Gauweiler. Er drohte unverhohlen: „Ich habe heute meinen Prozessvertreter, Herrn Prof. Dr. Dietrich Murswiek, beauftragt, bei einer unzureichenden Wahrnehmung dieser vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verpflichtung durch die Bundesregierung oder andere Organe des Bundes erneut Verfassungsbeschwerde einzureichen.“

Ermächtigung gegenüber EU ist nicht unbegrenzt

Mit Ultra-vires- (lat.: „über die Kräfte hinaus“) und der Identitätskontrolle sind nationale Kontrollmaßstäbe für die mittelbare Prüfung von Maßnahmen Von EU-Organen und EU-Rechtsakten.
Im Rahmen der Identitätskontrolle überprüft beispielsweise das Bundesverfassungsgericht, ob durch Maßnahmen von EU-Organen, der von der Identitätsgarantie (Ewigkeitsgarantie) in Art. 79 Abs. 3 GG geschützte Kernbereich des Grundgesetzes verletzt wurde.
Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass das Grundgesetz den nationalen Gesetzgeber zwar zur Übertragung von Hoheitsrechten auf die EU ermächtigt (Art. 23 Abs. 1 S. 2 GG), diese Ermächtigung allerdings nicht unbegrenzt gelten kann, da ansonsten die Ewigkeitsgarantie umgangen werden könnte. (dts/er)

Kommentare

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hellsmannvor 4 Jahren

"Gauweiler droht mit neuer Verfassungsbeschwerde gegen Bundesregierung"!!!

Einer der bereits stark dezimierten Patrioten zeigt Mut! Wer wollte das Europa haben

das mit didaktischen Maßnahmen raumgreifend und bestimmend auftritt?Nicht nur die EZB mit ihrer Null-Zins-Geldpolitik enteignet die Sparer durch die Hintertür,nein auch die Gerichte wie der EU -GH bestimmen über die souveränen Staaten !Stand Mitte April sind bereits 80 Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anhängig! Ein demokratisches Europa von der Bevölkerung gewählt gibt es nicht! Deutsche Politiker verstehen es offenbar nicht, das Deutschland als größter Geldgeber des größten Nehmerkonglomerates EU,seine Interessen durchzusetzen !Stattdessen sind insgesammt Kapitalabflüsse von min.750 Milliarden € gelant damit bereits vorher schon klamme Staaten dank Corona für ihr wirtschaftliches Mißmanagement vom deutschen Steuerzahler belohnt werden!Natürlich alles unter dem Deckmantel der" Solidarität"!Es ist an der Zeit zu prüfen,ob man den offensichtlich national besseren und billigeren Weg der Briten mit dem DEXIT gehen sollte !

Discusvor 4 Jahren

Seit 2015 kaufte die EZB Wertpapiere in Höhe von derzeit über 2.600 Milliarden Euro auf. Das offiziell erklärte Ziel: die Kreditvergabe der Banken ankurbeln. Der darauf folgende Nachfragesog sollte die Inflation in Richtung der Zielmarke von zwei Prozent bringen. Das tatsächlich erreichte Ziel ist aber ein gänzlich anderes.

Tatsächlich hat nur ein kleiner Teil der Kreditinstitute seine Kreditvergabe als Folge der durch den Verkauf von Anleihen aus eigenen Beständen an die EZB verbesserten Liquiditätssituation gesteigert. Ein Großteil der Banken hat hingegen mit dem aus dem Verkauf von Anleihen aus ihren Büchern an die EZB ihre Verbindlichkeiten getilgt, die Kreditvergabe zurückgefahren und damit seine Bilanzen saniert.

Schockmomente wie Finanzkrisen ermöglichen große Veränderungen. Nachdem in Reaktion auf das Platzen der Dotcom-Blase zu Beginn des Jahrhunderts die starken Zinssenkungen der EZB Immobilienblasen, schnell steigende Staatsausgaben und exzessiven Konsum in einigen südlichen Eurostaaten und Irland begünstigt hatten, bereitete der Ausbruch der europäischen Finanz- und Schuldenkrise 2010 den Weg für den direkten Ankauf von Staatsanleihen. Bis dahin hatte die Geldpolitik der EZB auf Refinanzierungsgeschäften basiert, bei denen die EZB nur zeitlich begrenzt Wertpapiere mit Rückkaufvereinbarung von den Geschäftsbanken gehalten hatte.

Der EZB-Rat gab mehrheitlich im Mai 2010 dem Druck der europäischen Staats- und Regierungschefs nach, sich an der Rettung Griechenlands mit dem neuen Securities Markets Programme (SMP) zu beteiligen. Das Tabu des Verbots der monetären Staatsfinanzierung war damit gebrochen und die Unabhängigkeit der EZB von politischem Einfluss beschädigt.

Mit seiner Devise „Whatever it takes“ und der Ankündigung eines neuen Ankaufprogramms dämmte EZB-Präsident Mario Draghi auf dem Höhepunkt der europäischen Staatschuldenkrise im Juli 2012 stark auseinanderklaffende Risikoprämien auf die Anleihen südlicher Euroländer ein. Auf SMP folgte im September 2012 das Outright Monetary Transaktions-Programme (OMT) als konditioniertes „Bail-out-Versprechen“ der EZB gegenüber Euro-Problemländern.

Wegen angeblicher Deflationsgefahren wurden die Zinsen im Jahr 2014 in den negativen Bereich gesenkt und im März 2015 folgte in einer Phase guter Konjunktur ein neues umfangreiches Ankaufprogramm für Staatsanleihen (Public Sector Purchase Programme, PSPP). Dieses wurde wiederholt als „im Rahmen des Mandats“ bezeichnet, da die Inflationsrate deutlich unter der zwei Prozent-Marke lag, die EZB aber kurzfristig eine höhere Inflationsrate in Richtung zwei Prozent erreichen wollte. Allerdings kaschierte sie damit die wahren Absichten ihres Handelns, nämlich die Insolvenzrisiken unsolider Mitgliedstaaten zu reduzieren.

Die EZB-Interventionen und die Negativzinsen verursachten beträchtliche Marktverzerrungen und eine massive Umverteilung von Sparern und Gläubigern zu Regierungen und Schuldnern. Auch zwischen den Eurostaaten wurde als Folge der ungleichmäßig über den Euroraum zugunsten südeuropäischer Staaten verteilten (gezielten) langfristigen Refinanzierungsgeschäfte – (T)LTROs – umverteilt, ohne demokratische Legitimation. Auch das Interbankzahlungssystem TARGET2 entwickelte sich zu einem impliziten Kreditmechanismus für Problemstaaten im südlichen Euroraum.

Zusätzlich zu diesem Programm hat die EZB mit dem Ausbruch der Corona-Krise und der wirtschaftlichen Rezession als Folge des Shutdown das Pandemische Notfallkaufprogramm (PEPP) mit über insgesamt 1.350 Mrd. Euro aufgelegt. Da die öffentlichen Schulden in allen Eurostaaten stark anwachsen, sollen die Refinanzierungskosten der Mitgliedstaaten niedrig gehalten und die drohende Insolvenz wichtiger Länder vermieden werden.

Das gesamte Volumen der Staatsanleihekäufe im Rahmen von PSPP und PEPP dürfte bis Ende 2020 auf über 3000 Mrd. Euro steigen. Angesichts dieser Volumina ist die vom EZB-Rat betriebene – verbotene – Staatsfinanzierung offensichtlich.

Indem sie seit 2016 im großen Umfang Unternehmensanleihen kauft (Corporate Sector Purchase Programme), betreibt die EZB Industriepolitik zugunsten großer europäischer Unternehmen. Die Großunternehmen wurden damit zu einem wichtigen Unterstützer der Geldpolitik der EZB. Mit der Amtsübernahme von Christine Lagarde als Präsidentin wurde die Rolle der EZB in der Umwelt- und Klimapolitik thematisiert, welche – unterstützt von grünen Parteien und Umweltverbänden – von der Europäischen Kommission mit großen Fördersummen in Verbindung gebracht wird.

Der EuGH erteilte der EZB sowohl im Fall von OMT als auch von PSPP einen Freibrief für die Selbstermächtigung. Dabei werfen Verfahrensbeteiligte dem EuGH vor, im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht nicht allzu intensiv in die Materie eingestiegen, sondern den Darlegungen der EZB gefolgt zu sein, ohne die Argumentation der Kläger adäquat zu würdigen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem EuGH nun beim PSPP widersprochen. Im schlimmsten Fall droht der Ausstieg der Deutschen Bundesbank aus der gemeinsamen europäischen Geldpolitik, was als Vorstufe für ein Auseinanderbrechen der Eurozone gesehen werden kann.

Die gemeinsame Schuldenaufnahme durch die EU zur Finanzierung des Wiederaufbaufonds deuten in Richtung einer gemeinsamen europäischen Finanzpolitik. Die Schuldengrenzen wurden so oft bzw. so weit gerissen, dass sie spätestens seit Corona völlig unglaubwürdig sind.

Mit den umfangreichen Kaufprogrammen PSPP und PEPP sowie der Ankündigung der EZB, sich nicht mehr an die Grenzen der Anleihekaufprogramme in Höhe von 33 Prozent der ausstehenden Staatsanleihen und grundsätzlich sich auch nicht mehr an den Kapitalschlüssel zu halten, ist die Annahme, dass die EZB keine Finanzierung von Staatsausgaben betreibt, nicht mehr glaubwürdig.

Auch der Transfer- und Haftungsunion, wie sie durch die europäischen Verträge verhindert werden sollte, ist man durch die Geldpolitik der EZB näher gerückt. Und das TARGET2-Zahlungsverkehrssystem hat sich zu einem impliziten Kreditmechanismus entwickelt, dessen Kredite nicht explizit bewilligt werden müssen.

Gleichzeitig entwertet das „billige“ Geld der EZB schleichend die Ersparnisse und bläht Aktien- und Immobilienpreise auf, was der jungen Generation und der Mittelschicht in Europa schadet. Platzende Finanzmarktblasen führen zu einschneidenden Krisen, deren Therapien durch bedingungslose, niedrig-verzinste Kredite die Unternehmen zombifizieren. Daraus resultierende sinkende oder sogar negative Produktivitätsgewinne drücken auf die Löhne. Null- und Negativzinsen schaden den Banken, die ihrer Funktion beraubt werden, eine effiziente Allokation des Kapitals im Euroraum sicher zu stellen. Im Ergebnis wird die in Art 127 AEUV verankerte offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb beschädigt, ohne dass das Ziel der Preisstabilität erreicht wird.

Fazit: In der Währungsunion wurde konzeptionell und rechtlich nur die Geldemission vergemeinschaftet. Die meisten anderen Bereiche der Wirtschaftspolitik und insbesondere die Finanzpolitik verblieben auf der nationalen Ebene und von der Geldpolitik getrennt. Der EZB wurde nur die Preisstabilität als alleiniges Ziel mit auf den Weg gegeben und ihr die Staatsfinanzierung verboten.

Weil die Regierungen sich jedoch nicht an die Verpflichtungen des Stabilitätspakts hielten, ließ sich die EZB in die Rolle des Kreditgebers der letzten Instanz für die Staaten drängen. Weil die EZB ihren Auftrag auf die Erreichung eines kurzfristigen Inflationsziel verkürzte, griff sie in die den Staaten vorbehaltene allgemeine Wirtschaftspolitik über, schuf über die Aufblähung von Vermögenspreisen Risiken für die Finanzstabilität und beeinflusste in nicht zu vertretendem Maß die Vermögensverteilung innerhalb und zwischen den Eurostaaten.

Bubikopfvor 4 Jahren

Er hat recht. EU-Recht gilt vor nationalem Recht. Das kommt hier klar zum Ausdruck. Die Bundesregierung, vor allem Merkel, will dies so haben und wird einen Teufel tun und irgendetwas zurückweisen, noch dazu, da es von ihrer "Freundin" kommt.