Gasmangel-Szenario: Bundesnetzagentur gibt Abschaltreihenfolge bekannt
Die Bundesregierung hatte kürzlich wegen des Ukraine-Kriegs den Notfallplan Gas aktiviert und die Frühwarnstufe ausgerufen. Denn nicht nur im Fall eines Stopps der Lieferungen durch Russland, sondern auch bei einem Gasembargo von europäischer Seite gegen russische Lieferungen entstünde eine ernste Knappheit.
Im Fall einer Mangellage entscheidet die Bundesnetzagentur dann darüber, wer noch wie viel Gas bekommt. In den vergangenen Wochen hatte die Behörde dazu Daten zum Gasverbrauch in Deutschland erhoben und Kriterien für die Reihenfolge möglicher Abschaltungen oder Reduktionen festgelegt.
Freizeiteinrichtungen müssen sich auf Abschaltungen einstellen
Müller stellte nun in der „FAZ“ klar, dass weite Teile des Landes keine Rationierung fürchten müssen. Zu den geschützten Kunden gehörten neben Feuerwehr, Krankenhäusern, Polizei, Schulen, Kitas, Gefängnissen und der Bundeswehr auch alle Privathaushalte mit einem Gasverbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden Gas im Jahr, sagte der Behördenchef. „Das deckt auch berufliche oder gewerbliche Zwecke im privaten Haushalt ab, also zum Beispiel Selbständige.“
Ebenfalls geschützt seien Gewerbebetriebe mit einem Verbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr, darunter fallen etwa Bäckereien und Supermärkte. Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder müssten sich allerdings auf Abschaltungen einstellen. „Wenn es zur Notlage kommt, ist es einleuchtend, zunächst im Freizeitbereich einzugreifen, bevor wir Industriebetriebe reduzieren oder abschalten, an denen ja viele Arbeitsplätze und auch wichtige Produkte hängen“, sagte der Chef der Netzagentur.
Bei Großverbrauchern in der Industrie geht es den Angaben zufolge um sechs Kriterien, nach denen sich die Abschaltung richtet. Das sind neben der Dringlichkeit der Maßnahme auch die Größe der Firma, die Vorlaufzeiten – denn einige Unternehmen benötigen mehr Zeit für das geordnete Herunterfahren – sowie die damit verbunden wirtschaftlichen Schäden.
Schließlich gehe es um die Kosten und die Wiederinbetriebnahme sowie um die Bedeutung der Versorgung für die Allgemeinheit, führte Müller aus und verwies etwa auf Lebensmittel und Medikamente. Es sei dabei nicht möglich, diese Kriterien in eine eindeutige Reihenfolge zu bringen. „Es gilt bei geringstmöglichem Schaden, die in der konkreten Situation schnellstmögliche Lösung zu finden“, sagte Müller. „Einfach wird das nicht.“
Kohlekraftwerke sollen im Notfall zurück ans Netz
Darüber hinaus sollen im Fall eines russischen Gaslieferstopps auch Gaskraftwerke abgeschaltet werden, sofern sie nicht der Netzstabilität dienen, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur weiter. Er erwartet dazu noch im Mai einen Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums.
„Ich erwarte, dass die Kraftwerksbetreiber eine Reihe von Kohlekraftwerken wieder einsetzen können und sollten, um damit Strom zu erzeugen statt aus Gas“, so der Behördenchef. Er verwies darauf, dass eine zugrunde liegende EU-Verordnung die Mitgliedsländer dazu verpflichte, sich gegenseitig zu helfen. „Zum Beispiel müssten wir mit Österreich solidarisch sein und umgekehrt“, so Müller. Man könne auch auf holländisches oder belgisches Gas angewiesen sein, weil die mit ihren LNG-Terminals besser ausgestattet seien. (afp/dts/dl)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion