Urlaubs-Heimkehrer: Für Corona-Testpflicht gibt es hohe juristische Hürden

Ein Arzt nimmt in einer Hausarztpraxis mit einem Tupfer einen Abstrich bei einer Frau für einen Corona-Test.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa
Die Bundesregierung liebäugelt mit einer Corona-Testpflicht für Urlaubs-Heimkehrer aus Risikogebieten. Doch wie eine solche Pflicht juristisch wasserdicht umgesetzt werden soll, ist bislang völlig unklar. Möglicherweise wäre dafür eine gesetzliche Neuregelung erforderlich. Den möglichen Weg zu einer Testpflicht lässt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) derzeit prüfen. Er sieht hohe rechtliche Hürden.
Das Infektionsschutzgesetz, Grundlage der meisten Corona-Maßnahmen, macht zwar den Weg für Schulschließungen oder Ausgangsbeschränkungen frei. Vorgaben für zwingende Tests enthält es aber nicht. In Paragraf 29 des Gesetzes heißt es lediglich, dass Kranke oder Ansteckungsverdächtige einer Beobachtung unterworfen werden können – für wen das gilt, der muss die erforderlichen Untersuchungen durch die Beauftragten des Gesundheitsamtes dulden.
Wenn die geltenden Gesetze keine Testpflicht erlauben, „muss man das entsprechende Recht schaffen“, fordert CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Ähnlich äußert sich der schleswig-holsteinische Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP): Er ist überzeugt, dass es bislang keine Rechtsgrundlage für verpflichtende Tests gibt.
Eine gesetzliche Neuregelung hätte aber einen entscheidenden Haken: Sie würde einige Zeit in Anspruch nehmen. Regulär tagen Bundestag und Bundesrat erst im September wieder, vorherige Sondersitzungen wären aufwändig. Das neue Gesetz wäre damit wohl erst zum Ende der Reisesaison möglich – und käme damit zu spät. (afp)
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