Post weist die Vorwürfe zurück – Kundendaten für CDU und FDP im Wahlkampf geliefert
Die Deutsche Post hat nach einem Zeitungsbericht über die Weitergabe von Kundendaten im Bundestagswahlkampf die Vorwürfe zurückgewiesen. Das Unternehmen versicherte, bei der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten werde das Datenschutzgesetz strikt eingehalten.
Die „Bild am Sonntag“ hatte geschrieben, CDU und FDP hätten im Bundestagswahlkampf 2017 jeweils einen fünfstelligen Betrag für straßengenaue Analysen der Post-Tochterfirma „Deutsche Post Direkt GmbH“ gezahlt.
Beide Parteien betonten, man habe im Einklang mit dem Datenschutzrecht gehandelt und nur anonymisierte Daten genutzt. Ein Personenbezug sei nicht herstellbar gewesen.
Aus der CDU-Zentrale verlautete, dass die Partei im Bundestagswahlkampf bei der Deutsche Post Direkt GmbH eine Massenpostsendung in Auftrag gegeben habe. Außerdem sei eine statistische „CDU-Wahlwahrscheinlichkeit“ für Straßenabschnitte bestellt worden, um den Haustürwahlkampf besser auszurichten.
Dabei habe es sich um vollkommen anonymisierte Daten gehandelt, ein Personenbezug sei nicht herstellbar gewesen. „Generell gilt, dass alle digitalen Aktivitäten der CDU Deutschlands unter strikter Beachtung und Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgen.“
Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, schrieb auf Facebook, die erworbenen Daten seien „vollständig anonymisiert und im Einklang mit deutschen Datenschutzrecht bearbeitet“ gewesen.
Die Datensätze hätten ausschließlich einen Wahrscheinlichkeitswert geliefert, wo mögliche FDP-affine Wähler anzutreffen seien. Als „Datenschutzpartei“ habe die FDP darauf geachtet, dass keine personenbezogenen Daten verwendet worden seien.
Die ursprüngliche Meldung war: Vorwürfe an die Deutsche Post
Nach dem Datenskandal bei Facebook gibt es einem Medienbericht zufolge ähnliche Vorwürfe gegen die Deutsche Post.
Wie die „Bild am Sonntag“ berichtete, verkauft der ehemalige Staatskonzern über seine Tochter Deutsche Post Direkt GmbH seit 2005 Daten an Parteien zu Wahlkampfzwecken. Im Bundestagswahlkampf 2017 hätten CDU und FDP jeweils einen fünfstelligen Betrag für straßengenaue Analysen gezahlt.
Beide Parteien bestätigten auf Anfrage der „BamS“ entsprechende Verträge, die Post wollte sich nicht dazu äußern. Wie die Zeitung unter Berufung auf vertrauliche Papiere schreibt, werden bei den Geschäften zwar persönliche Daten anonymisiert.
Durch die Vielzahl von Einzelinformationen und deren Kombinationen seien aber Aussagen zur „Parteiaffinität“ für einzelne Gebäude mit mindestens sechs Haushalten möglich.
„Für jedes Gebäude im Wahlkreis wird für jede Partei ein Chancenwert ermittelt“
Die Post wirbt dem Bericht zufolge in einer internen Broschüre: „Für jedes Gebäude im Wahlkreis wird für jede Partei ein Chancenwert ermittelt“. Dabei handele es sich um eine Zahl zwischen eins und hundert.
Insgesamt stünden für etwa 20 Millionen Häuser mit rund 34 Millionen Haushalten in Deutschland „mehr als eine Milliarde Einzelinformationen“ zur Verfügung.
Darunter befinden sich demnach Angaben zu Kaufkraft, Bankverhalten, Geschlecht, Alter, Bildung, Wohnsituation, Familienstruktur, Wohnumfeld und Pkw-Besitz. Nach eigenen Angaben kaufe die Post außerdem statistische Daten von Behörden wie dem Kraftfahrt-Bundesamt und Katasteramt, berichtete die „BamS“.
Linke: Wählerwillen sollte nicht manipuliert werden
Linken-Netzexpertin Anke Domscheit-Berg Anke Domscheit-Berg sagte, dieser Zustand sei „untragbar“. Eine Weitergabe dieser privaten Daten müsse ohne ausdrückliche Zustimmung verboten sein, „ohne Wenn und Aber“.
Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar sagte, der Einsatz von „Microtargeting im Offline- oder Online-Sektor zum Zweck der Wahlwerbung“ müsse nach dem Skandal um Facebook und die britische Kommunikationsfirma Cambridge Analytica neu bewertet werden.
Wenn das Grundgesetz den Parteien die Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes übertrage, sei damit sicher nicht gemeint, mit intransparente Verfahren „den Wählerwillen zu manipulieren“.
Ein Post-Sprecher sagte der „BamS“, das Unternehmen übermittele an die Parteien keine personenbezogenen Adressen und halte sich selbstverständlich an geltendes Recht.
FDP weist Kritik an Daten-Geschäften zurück
Auch die FDP wies die Kritik zurück. „Einige Medien berichten, die FDP habe ‚personenbezogene Daten‘ für den Bundestagswahlkampf 2017 erworben. Das ist natürlich Unsinn“, schrieb der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, am Sonntag auf Facebook.
„Die Daten der Deutschen Post, die wir für ‚FDPMaps‘ erworben haben, waren vollständig anonymisiert und im Einklang mit deutschen Datenschutzrecht bearbeitet.“ Damit seien sie gerade keine „personenbezogenen Daten“ im Sinne des deutschen Datenschutzrechtes, so Buschmann.
Die Datensätze lieferten ausschließlich einen Wahrscheinlichkeitswert, einen möglichen FDP-affinen Wähler anzutreffen. Diese Einschätzung basierte auf sogenannten Regressionsanalysen, also bloßen Wahrscheinlichkeitswerten.“
(afp/dts)
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