Förderanträge für Heizungstausch können ab heute gestellt werden
Hausbesitzer, die auf andere Heizungen umsteigen wollen, können ab heute Anträge bei der Förderbank KfW stellen. Zunächst gilt das nur für Eigentümer von Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen.
Am Morgen kam es bei der Registrierung auf dem KfW-Portal zu Wartezeiten, weil der Andrang offensichtlich groß war. „Vor Ihnen im Warteraum sind: 529 Personen. Der Warteraum wurde angehalten“, hieß es auf der Webseite. Die Antragstellung begann um 8:00 Uhr.
Bis 70 Prozent Förderung möglich
Unterstützt wird der Austausch alter fossiler Heizungen gegen Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien mit einem Investitionskostenzuschuss von mindestens 30 Prozent und maximal 70 Prozent. Fördermittel gibt es zum Beispiel für den Einbau einer Wärmepumpe, aber auch für andere alternative Heizungen.
Dazu können Boni gezahlt werden, wenn das Haus selbst genutzt und eine bestimmte Gehaltsgrenze unterschritten wird. Voraussetzung ist außerdem ein Vertrag mit einem Fachunternehmen.
Die Ende vergangenen Jahres beschlossene Förderrichtlinie sieht vor, dass bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auch Förderanträge für Aufträge nachgereicht werden können, die seither bereits beauftragt wurden.
Die höheren Fördersätze gelten dann, wenn jemand eine alte Heizung besonders schnell austauscht oder wenn das Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht überschreitet. Gefördert werden weiterhin auch andere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.
Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann.
Richtlinien für neue Heizungen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass ab 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizungsanlage zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien funktionieren muss. Die Bundesregierung will mit der Reform einen Beitrag zum Klimaschutz im Gebäudebereich leisten und die Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas schützen, wenn die CO₂-Bepreisung steigt.
Die Regelungen des neuen Gesetzes greifen von Januar an zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Bereits jetzt werden in Neubauten oftmals Wärmepumpen eingebaut.
Das neue Heizungsgesetz erlaubt aber auch andere Heizungssysteme, die die Auflagen erfüllen. Konkret gilt die 65 Prozent-Ökostrom Pflicht laut Wirtschaftsministerium für alle Neubauten, für die ab Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wird.
Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. Dreh- und Angelpunkt ist eine kommunale Wärmeplanung. Sie soll in Großstädten ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. (afp/dpa/red)
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