Flüchtlinge müssen auch in Deutschland Bargeld abgeben
Flüchtlinge müssen nicht nur in der Schweiz sondern auch in Bayern und Baden-Württemberg mitgeführtes Bargeld abgeben. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte „Bild“: „Die Praxis in Bayern und die bundesgesetzlichen Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz entsprechen im Wesentlichen dem Verfahren in der Schweiz. Asylbewerber werden bei der Ankunft in den Aufnahmeeinrichtungen auf Dokumente, Wertsachen und Geld durchsucht. Barvermögen und Wertsachen können sichergestellt werden, wenn es mehr als 750 Euro sind und wenn ein Erstattungsanspruch gegen die Person besteht oder erwartet wird.“
Auch in Baden-Württemberg kann die Polizei Vermögen oberhalb von 350 Euro einbehalten. Im Dezember 2015 war es pro betroffener Person durchschnittlich ein vierstelliger Betrag, berichtet „Bild“ weiter. Bayern und Baden-Württemberg vollziehen damit Bundesrecht, wonach Asylsuchende zuerst ihr eigenes Vermögen aufbrauchen müssen. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), sagte: „Wer bei uns einen Asylantrag stellt, muss vor der Hilfegewährung grundsätzlich sein Einkommen und Vermögen aufbrauchen, dazu zählt zum Beispiel auch der Familienschmuck. Auch wenn sich manche Vorurteile hartnäckig halten als Asylbewerber hat man es mitnichten besser als ein Hartz-IV-Empfänger.“
(dts Nachrichtenagentur)
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